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Emmentaler AOP geniesst in Italien absoluten Schutz

Der Name Emmentaler ist in Italien ausschliesslich für das nach dem Pflichtenheft Emmentaler AOP hergestellte Schweizer Original geschützt. Das hat das oberste Kassationsgericht Italiens bestätigt.

(Emmentaler Switzerland)

Mit Urteil des Obersten Kassationsgerichts von Italien vom 11. Oktober 2022 fand eine über zehn Jahre dauernde Auseinandersetzung um den Schutz von Emmentaler AOP in Italien ihren Abschluss, wie die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland am Freitag mitteilte. Bereits die Mailänder Erstinstanz hatte nach einer Klage von Emmentaler Switzerland in den Jahren 2012 und 2015 bestätigt, dass der Name Emmentaler (in Alleinstellung) in Italien aufgrund des nach wie vor geltenden Stresa-Abkommens von 1951 ausschliesslich für das nach dem Pflichtenheft Emmentaler AOP hergestellte Schweizer Original geschützt ist. Emmentalerkäse aus anderen Ländern muss mit einer entsprechenden Landes- oder Regionsbezeichnung angepriesen werden.
Dieses Urteil hat das Mailänder Berufungsgericht in den Jahren 2017 und 2018 bestätigt. Auch das Oberste Kassationsgericht bestätigte jetzt mit seinem Urteil den absoluten Schutz von Emmentaler AOP in Italien. Verletzer des Herkunftsschutzes von Emmentaler AOP auf dem italienischen Markt schulden der Sortenorganisation Schadenersatz sowohl für entgangenen Gewinn (Produktbeiträge) und für Reputationsschädigung.
Wichtig für internationalen Schutz
«Das Urteil in Italien ist ein wichtiger Baustein für den weiteren Ausbau des internationalen Schutzes von Emmentaler AOP», wird Vizedirektor Alfred Rufer in der Mitteilung zitiert. Italien ist für das Schweizer Original der wichtigste Exportmarkt. 2022 wurden über 5700 Tonnen Emmentaler AOP nach Italien exportiert. Die Durchsetzung des Markenschutzes in Italien sowie die konsequente Abmahnung von Produkten, welche nicht korrekt ausgezeichnet sind, sind daher laut Mitteilung wichtige Aufgaben der Sortenorganisation.

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