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Wasserkraftwerke sollen Reserven zurückhalten

Im Kampf gegen einen Strommangel im Winter hat der Bundesrat am Mittwoch die Verordnung für die Wasserkraftreserve verabschiedet. Ab Oktober können Speicherkraftwerkbetreiber Offerten an die Swissgrid zum Halten der Reserven gegen Entgelt einreichen.

(zVg myswitzerland)

Wie die Landesregierung mitteilte, dient die Reserve zur Sicherung der Stromversorgung in der kritischen Phase gegen Ende des Winters. Die Massnahme ist eine in einem ganzen Strauss von Schritten, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung zu minimieren. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft.
Beschränkung auf Speicherseen
Bereits im Februar beschloss der Bundesrat, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung vorgeschlagene Wasserkraftreserve früher in Kraft zu setzen, damit diese bereits im Winter zur Verfügung steht. Das Gesetz ist derzeit im Parlament in Beratung.Die nun beschlossene Verordnung entspricht in weiten Teilen der Gesetzesvorlage. Die Abweichungen betreffen nur die Beschränkung auf Speicherseen. Im Gesetz sind auch andere Technologien erwähnt.
Verbraucher tragen die Kosten
Bundesrätin und Energieministerin Simonetta Sommaruga erklärte vor den Medien in Bern, die Wasserkraftreserve dürfte zwischen 650 und 700 Millionen Franken kosten. Dieses Entgelt für die Versorgungssicherheit soll auch den entgangenen Stromverkauf der Kraftwerke entschädigen. Sommaruga hält die Kosten gegenüber den möglichen Schäden durch einen Strommangel für vertretbar. Für die Kosten aufkommen müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Deren Netzkosten steigen um etwa 1,2 Rappen pro Kilowattstunde (KWh).
Ausschreibung ab Oktober
Im einem ersten Schritt schreibt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid nun ab Oktober die Reserve bei den Betreibern von Speicherkraftwerken aus. Wer den Zuschlag erhält, muss vom 1. Dezember bis zum 15. Mai 2023 gegen Entgelt eine bestimmte Menge Wasser zurückhalten.
Diese Reserve darf nur bei kritischen Engpässen angezapft werden, wenn der Markt diese nicht selbst beheben kann. Das kann etwa gegen Ende Winter der Fall sein, wenn der Stromverbrauch wegen eines Kälteeinbruchs unerwartet hoch ist, Stromimporte stark eingeschränkt sind und einheimische Kraftwerke reduziert produzieren. Für den aus der Reserve gewonnen Strom besteht ein Exportverbot.
Reserven für 24 Tage
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) hatte die Dimensionen der Wasserkraftreserve bereits am 23. August veröffentlicht. Ihr zufolge soll Wasser für die Produktion von 500 Gigawattstunden (GWh) mit einer Abweichung von plus/minus 166 GWh in den Speicherseen bleiben. Nach Angaben des Elcom-Präsidenten Werner Luginbühl reicht das Reservevolumen für den Strombedarf von 24 Tagen. Sollte ein Atomkraftwerk aussteigen, würde sich die Dauer um drei Tage verkürzen.
Die Menge hält Luginbühl für angemessen. Mehr würde die Preise in die Höhe treiben. Auch für die Kraftwerke sei das Volumen realisierbar, obwohl viel Wasser bereits verkauft sei. Er räumte aber ein Restrisiko ein, dass sich die angepeilte Menge nicht erzielen lässt. Sollten nach Abschluss der Ausschreibung zu wenige oder zu teure Angebote vorliegen, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Entgelt festlegen und die Kraftwerke zur Reservehaltung verpflichten. Sommaruga rechnet aber nicht damit, dass das nötig wird. «Die Stromunternehmen sollten sich ihrer Verantwortung eigentlich bewusst sein und nicht aus den Reserven noch Profit schlagen wollen.»
Zusätzlich Reservekraftwerke
Die zweite Absicherung, welche der Bundesrat gegen einen möglichen Strommangel vorsieht, sind Reservekraftwerke mit Gas-, Öl- oder Wasserstoffbetrieb. Dazu unterzeichnete der Bund in der vergangenen Woche einen Vertrag mit dem Unternehmen GE Gas Power für den Betrieb von acht entsprechenden Turbinen in Birr AG.
Der Einsatz von Wasserreserven und Reservekraftwerken muss koordiniert erfolgen. Deshalb wird der Bundesrat die Verordnung noch ergänzen. Weiter plant der Bundesrat laut Sommaruga, den Wasserkraftwerken eine höhere Produktion im Winter zu erlauben. Dabei dürfen die Produzenten die Mindest-Restwassermenge aber nicht unterschreiten.

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