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EU-Länder wollen schwächere Regeln bei Lieferkettengesetz

Die EU-Staaten haben sich für schwächere Vorgaben beim Lieferkettengesetz ausgesprochen als von der Kommission vorgesehen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die tschechische Ratspräsidentschaft am Donnerstag veröffentlichte.

(Pixabay)

Das EU-Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass grosse Unternehmen keine Gewinne mit Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltschäden in ihren internationalen Lieferketten machen.
Konkret sieht die Position der EU-Länder eine längere Schonfrist für bestimmte Firmen vor. Im ersten Jahr, in dem sich Betriebe an die Vorgaben halten sollen, wären demnach nur EU-Unternehmen betroffen, die weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 300 Millionen Euro erwirtschaften und mehr als 1000 Mitarbeiter haben. Für Firmen aus Drittstaaten würde die Regel zunächst bei einem EU-Umsatz von 300 Millionen Euro greifen.
Im Anschluss sollen die Vorschriften auch für kleinere Unternehmen gelten. Der Kommissionsvorschlag sieht von Beginn an halb so hohe Hürden wie von den Mitgliedstaaten gewünscht vor. Für Firmen, die in Branchen mit einem höheren Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung tätig sind, sehen beide Vorschläge strengere Regeln vor.
Von den neuen Regeln wären nach früheren Angaben der EU-Kommission ungefähr 13'000 EU-Firmen und 4000 Firmen aus Drittstaaten betroffen. Bevor die Vorgaben in Kraft treten können, müssen sich Europaparlament und EU-Staaten auf einen Kompromiss einigen.

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