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Einfuhrverbot für Holz und Kaviar aus Russland

Ab Mittwochabend darf keine Kohle mehr aus Russland in die Schweiz importiert werden. Dasselbe gilt für weitere Güter, die Russland wichtige Einnahmen verschaffen, darunter Holz, Zement, Meeresfrüchte und Kaviar.

Kein Kaviar aus Russland mehr. (zVg)

Der Bundesrat entschied am Mittwoch, weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft zu setzen. Diese gehören zum fünften Sanktionspaket der EU, das der Bundesrat bereits vor zwei Wochen grundsätzlich gutgeheissen hatte.
Die neusten Sanktionen gelten ab Mittwoch um 18.00 Uhr, wie die Landesregierung mitteilte. Das fünfte Sanktionspaket der EU sei damit weitgehend umgesetzt, schrieb der Bundesrat.
Neue Finanzsanktionen
Kerosin und andere Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Russland beitragen können, dürfen nicht mehr in das Land exportiert werden. Das gilt zum Beispiel auch für Industrieroboter und gewisse Chemikalien.
Es gelten auch neue Finanzsanktionen: Russische Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden, dürfen nicht mehr unterstützt werden. Ab Mittwoch dürfen auch keine Trusts mehr für Russen oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen registriert werden. Auch mehrere Dienstleistungen für solche Trusts sind untersagt.
Die neuen Sanktionen hätten Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft, sagte Parmelin bei der Vorstellung der neuen Sanktionen vor zwei Wochen vor den Medien. Diese Folgen dürften sich in einem insgesamt erträglichen Rahmen bewegen. Einzelne Branchen und Betriebe könnten aber stärker betroffen sein.
Ausnahme bei Auftragsvergabe
Noch nicht übernommen hat der Bundesrat das Verbot im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge an Russinnen und Russen sowie in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen. Ein solches Verbot hat die EU in ihrem Sanktionspaket vorgesehen.
Dem Bundesrat stellen sich bei der Umsetzung Fragen. Er nennt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und den Geltungsbereich. Bis Ende Juni sollen die zuständigen Stellen die nötigen Abklärungen vornehmen und einen Bericht vorlegen. Russische Staatsbürger und in Russland ansässige Personen und Betriebe hätten für öffentliche Ausschreibungen eine marginale Bedeutung, heisst es in der Mitteilung.
Die von der EU erlassenen Transportverbote übernimmt die Schweiz nicht. Die EU untersagt Warentransporte durch russische oder belarussische Unternehmen auf ihrem Gebiet. Russische Schiffe dürfen keine europäischen Häfen mehr anlaufen. Die Verbote machten aus geografischer Sicht keinen Sinn, sagte Parmelin vor zwei Wochen.
Neue Sanktionen gegen Belarus
Trotz Sanktionen nachkommen können soll die Schweiz internationalen Verpflichtungen gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW). Für die Ausfuhr besonderer militärischer Güter ist deshalb eine Ausnahme möglich, damit ABC-Schutzausrüstung, die von der OPCW von der Schweiz anfordert, geliefert werden kann.
Angepasst hat der Bundesrat am Mittwoch auch die Sanktionen gegen Belarus. Die bereits für Franken und Euro bestehende Verbote – zur Ausfuhr von Banknoten und zum Verkauf von Effekten an Belarussen, Belarussinnen und in dem Land ansässige Personen oder Entitäten werden auf alle amtlichen Währungen der EU-Länder ausgedehnt.

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