Das Wappen des Dorfes Champagne. (zVg)
Im Mai 2021 hatten die Winzer des Waadtländer 1000-Seelen-Dorfs in ihrem Kampf gegen die Produzenten des berühmten französischen Schaumweins Unterstützung von der Kantonsregierung erhalten (
foodaktuell berichtete). Der Waadtländer Staatsrat wollte die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC) «Commune de Champagne» im Weinreglement anerkennen lassen. Dagegen wehrten sich die Franzosen jedoch. In einem Urteil vom 1. April 2021 gab das Waadtländer Verfassungsgericht der Klage des Verbands der französischen Champagnerhersteller und eines Importeurs statt.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies der 2. Gerichtshof für öffentliches Recht die Klage der Gemeinde Champagne und der Communauté de la vigne et du vin de Champagne ab. Diese hatten die Weigerung des Verfassungsgerichts angefochten, sie in dem von den Franzosen angestrengten Verfahren zuzulassen.
Für das Bundesgericht wurden die beiden Beschwerdeführerinnen zu Recht abgewiesen. Ihre Klage ist unzulässig, da sie sich auf Bestimmungen bezieht, die für nichtig erklärt wurden und nicht mehr existieren. Auch die Gemeinde ist nicht berechtigt, sich über diese Aufhebung zu beschweren, da sie keine Beeinträchtigung ihrer Autonomie oder eine Verletzung ihres Rechts auf Zugang zu einem Richter nachgewiesen habe.
Im März 2022 war das Bundesgericht auf eine Beschwerde des Waadtländer Staatsrats nicht eingetreten. Es kam zum Schluss, dass die Kantonsregierung, abgesehen von aussergewöhnlichen Umständen, keine Entscheidung seines eigenen Kantonsgerichts anfechten kann. (Urteil 2C_407/2021 vom 23. Dezember 2022)