Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) hat den am Mittwoch, 1. Februar verabschiedeten Bundesratsbericht zu den neuen gentechnischen Verfahren beurteilt. Dabei sei die Kommission zum Schluss gekommen, dass eine Sonderbehandlung neuer gentechnischer Verfahren mit einer risikobasierten Zulassungsregelung gerechtfertigt sei.
Die BEKO vertritt grossmehrheitlich die Haltung, dass die Pflanzenzüchtung mit Pflanzensorten, die zum Beispiel robust oder resistent gegen Krankheiten und Schädlinge, ressourceneffizient sowie tolerant gegenüber Hitze- oder Trockenstress sind, einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit leisten könnten. Mit den neuen Verfahren könnten ohne Einführung artfremder Gene relativ einfach rasche Züchtungserfolge realisiert werden.
Die Land- und Ernährungswirtschaft müsse das Potenzial des technologischen Fortschritts ausschöpfen können.
Damit Pflanzen, welche mit den neuen Verfahren gezüchtet werden, Mehrwerte bilden können, sollen diese im Gesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden, hält die BEKO fest. Zu bevorzugen ist eine noch zu definierende, fallspezifische Vorgehensweise, die Elemente der Prozess- und der Produktezulassung aufnimmt.
Die Regelungen seien mit der EU abzustimmen, so dass keine Handelshemmnisse oder Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft entstehen würden, wie die BEKO weiter schreibt. Im Hinblick auf die Vernehmlassung soll die Auslegeordnung mit den möglichen Folgen auf die geistigen Eigentumsrechte zu den neuen gentechnischen Verfahren ergänzt werden.