16.06.2023
Ungarn führt «Shrinkflation»-Warnhinweise ein
In Ungarn müssen Lebensmittelhändler ab Februar Produkte mit einem Warnhinweis versehen, wenn deren Gewicht oder Volumen geschrumpft ist, der Preis aber nicht.
Quelle: Symbolbild Victoriano Izquierdo/Unsplash
Ungarische Lebensmittelhändler mit einem Umsatz von mehr als 1 Mrd. Forint (rund 2,5 Mio. Franken) müssen künftig Produkte mit einem Warnhinweis versehen, wenn deren Grösse geschrumpft ist, während ihre Preise beibehalten oder erhöht wurden. Die ungarische Regierung will damit gegen die «Shrinkflation» vorgehen, wie das Portal just-food.com berichtet. Die Regelung soll in der ersten Februarhälfte umgesetzt werden.
Auf den Etiketten müssen demnach Änderungen des Gewichts oder des Volumens angegeben werden. Als Referenzwert dienen dabei das Gewicht oder Volumen desselben Produkts zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Juli 2023. Die Händler müssen die Informationen zwei Monate lang ab dem Datum bereitstellen, an dem sie mit dem Verkauf des Produkts in der reduzierten Größe begonnen haben. Die Hersteller sind verpflichtet, die Händler über alle Änderungen der Produktgrösse zu informieren. Zudem stehen die Informationen für die Konsumentenschaft in einer öffentlichen Datenbank bereit.
Anfang Jahr hatte auch Frankreich angekündigt, die Shrinkflation mit Hinweisen am Regal oder dem Produkt sichtbar zu machen (foodaktuell berichtete).