5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Frankreich will «Shrinkflation» sichtbar machen

Frankreich will Händler verpflichten, Gewichtsreduzierungen bei unveränderten oder gar höheren Preisen direkt am Point of Sale zu deklarieren. Schon im März könnte die Verordnung in Kraft treten.

Kundinnen und Kunden sollen laut dem Willen der französischen Regierung im Laden sehen, welcher Hersteller zur Shrinkflation greift.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Weniger Menge, gleicher oder sogar höherer Preis: Die französische Regierung verstärkt ihren Kampf gegen die sogenannte «Shrinkflation». Das französische Wirtschaftsministerium hat der EU-Kommission ein Dekret mit Massnahmen gegen die Shrinkflation vorgelegt, wie lebensmittelzeitung.net berichtet. Konkret sollen Lebensmittelhändler darauf hinweisen, wenn bei Produkten der Inhalt verringert wurde - und zwar mit einem Hinweis «direkt auf der Verpackung oder auf einem Etikett (...), das an diesem Produkt oder in dessen Nähe angebracht ist», zitiert lebensmittelzeitung.net aus dem Dekret.. Dieser Hinweis habe «in sichtbarer, lesbarer Weise und in derselben Schriftgrösse wie derjenige, der zur Angabe des Stückpreises des Produkts verwendet wird» zu erfolgen.
Die entsprechende Formulierung liefert der Dekretsentwurf gleich mit: «Bei diesem Erzeugnis hat sich die verkaufte Menge von X auf Y erhöht, und der Preis ist um ...% oder ...€ gestiegen.» Die Informationspflicht soll für einen Zeitraum von drei Monaten gelten nachdem das Produkt mit geringerer Menge in die Läden gebracht wurde. Die Informationsflicht soll zudem nur für Supermärkte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten.
Der Entwurf des Dekrets wurde der EU-Kommission zur Stellungnahme unterbreitet. Äussert sich die Kommission nicht dazu, könnte das entsprechende Dekret bereits im März in Kraft treten. Frankreich will zudem das Thema Shrinkflation auch bei der anstehenden Überarbeitung der Informationspflichten bei Lebensmitteln auf europäischer Ebene aufs Tapet bringen.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.