Im Jahr 2007 hat sich der ehemalige Deutschland-Geschäftsführer Wolfgang Burgard an einem wettbewerbswidrigen Informationsaustausch in der Brauerei-Branche beteiligt. Diese Information sei für die die Preiserhöhungen von Carlsberg im Jahr 2008 verantwortlich gewesen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf festhält. Carlsberg wurde nun laut lz-net.de zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro verurteilt.
Anlässliche einem Treffen von Top-Managern der Brauerei-Branche im Hamburger Side-Hotel anlässlich der Internorga im 2007, seien Absprachen zur Bierpreiserhöhungen für das Jahr 2008 verabredet worden. Die Verteidigung von Carlsberg bestritt eine Beteiligung des damaligen Deutschland-Geschäftsführers von Carlsberg an dem Treffen. Kein Zeuge habe die Teilnahme mit der erforderlichen Sicherheit bestätigt. Zudem seien bei dem Treffen nach dem Ergebnis der Zeugenvernehmungen lediglich öffentlich bekannte Tatsachen und keine wettbewerbswidrigen Informationen ausgetauscht worden. Carlsberg habe über die Preiserhöhung im Jahr 2008 darüber hinaus unbeeinflusst von dem Treffen entschieden, so die Verteidigung.
Die Richter kamen nach der Vernehmung von 16 Zeugen aber zu der Überzeugung, dass Wolfgang Burgard bei dem Treffen Side-Hotel anwesend war und es dort zu einem wettbewerbswidrigen Informationsaustausch kam. Zum Beispiel habe AB InBev anlässlich des Treffens angekündigt, die Bierpreise künftig um 50 Cent pro Kasten zu erhöhen, schreibt lz-net.de. Die Erkenntnisse aus dem Treffen hätten das Marktverhalten von Carlsberg nachweislich beeinflusst.