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Separatorenfleisch muss deklariert werden

Fleisch, das maschinell von Knochen entfernt wurde, muss als Separatorenfleisch deklariert werden. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Separatorenfleisch, also Muskelmasse, die maschinell von Knochen entfernt wurde, muss auf Produktverpackungen als solches deklariert werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil, wie die Solothurner Zeitung berichtete. Zur korrekten Deklaration, die Konsumenten vor Täuschungen schützen soll und ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen soll, gehörten neben Herkunftsland, Haltbarkeit und anderen Informationen auch die Offenlegung der vorangegangenen Verarbeitungsart.
Das Kantonslabor Solothurn hatte im Januar 2019 die Swiss Nutrivalor AG in Oensingen, eine Tochterfirma der Centravo AG, kontrolliert und anschliessend die Firma dazu aufgefordert, bisherige Deklarationen wie «Pouletfleisch vom Hals und vorderem Rückenstück SG TK» nicht mehr zu verwenden. Stattdessen müsse die Bezeichnung «Separatorenfleisch» verwendet werden. Die Nutrivalor wehrte sich dagegen bei den kantonalen Instanzen und der Fall landete vor Bundesgericht. Die Nutrivalor begründete ihre Einsprache damit, dass mit dem Entscheid die Wirtschaftsfreiheit verletzt werde. Ferner würden sich die kantonalen Instanzen über vier eingebrachte Fachgutachten hinwegsetzen. Die bisherige Deklaration habe auf einer «wissenschaftlich abgestützten Studie eines renommierten Experten» beruht. Ferner wurde befürchtet, dass die Bezeichnung Separatorenfleisch Konsumentinnen und Konsumenten abschreckt. So werde letztlich Foodwaste gefördert.
Das Bundesgericht hält fest, dass in der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft die kantonalen Behörden angewiesen würden, auch Teilstücke von getötetem Geflügel wie Rücken- oder Brustskelett mit anhaftender Muskulatur als Schlachttierkörper einzustufen. Entsprechend seien die von Nutrivalor verwendeten Teilstücke ein Ausgangsprodukt für Separatorenfleisch. Die Abgrenzung von anderen Begriffen wie «Fleisch», «Fleischzubereitung» oder «Fleischerzeugnis» sei zwingend.

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