Der Bundesrat beschliesst von der Direktauszahlung der Milchzulagen abzusehen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte in der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 vom 24. Januar 2023 bis zum 2. Mai 2023 vorgeschlagen, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten zu zahlen. Diese Zulagen werden derzeit an die Erstmilchkäuferinnen und -käufer ausbezahlt.
Diese Vernehmlassungsvorlage wurde von der gesamten Branche und von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Allerdings müssten die Milchkäuferinnen und -käufer der Administrationsstelle ab dem 1. Januar 2025 auf der Milchgeldabrechnung die je Produzentin und Produzent gelieferte zulagenberechtigte Menge Milch deklarieren, wie das WBF schreibt. Damit würden dem Bund Informationen darüber vorliegen, wie die Milchzulagen von den Milchkäuferinnen und -käufern an die Produzentinnen und Produzenten ausbezahlt werden.
Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Unterlagen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 sind auf der
BLW-Webseite abrufbar.