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Müller wehren sich für die Stärke

Mit einer Zollbegünstigung auf importiertem Weizen wird seit Jahrzehnten die Stärkeproduktion in der Schweiz gestützt. Der Bund beurteilt diese neu als «versteckte Subvention», die Mühlen wehren sich dafür. Es geht auch um die Auslastung der Kapazitäten.

Der Schweizer Getreidemarkt ist geschützt. Wer Weizen importiert, muss auf die importierten Mengen einen Zoll bezahlen. Dabei gibt es eine Ausnahme: Für Weizen, der zu Mehl und dann zu Stärke verarbeitet wird, beträgt der Zolltarif statt 23 Franken pro 100 Kilogramm nur gerade 10 Rappen. Damit soll die Stärkeproduktion in der Schweiz, die bei der Wädenswiler Firma Blattmann AG geschieht, aufrechterhalten werden. Denn die Stärkeproduktion mit Mehl aus regulär importiertem Weizen wäre angesichts der Stärkepreise in Europa nicht wettbewerbsfähig.
Erhöhung der Ausbeute
Im Zollgesetz ist seit 1959 eine sogenannte Ausbeutenorm definiert. Demnach müssen 55 Prozent des Weizens zur Stärkeherstellung dienen. Aus 100 Kilogramm müssen 55 Kilogramm Mehl produziert werden, aus dem dann Stärke entsteht. 2015 forderte eine bis heute anonym gebliebene Mühle, dass diese Norm auf 75 Prozent angehoben wird. Sie argumentiert, dass mit der modernen Mühlentechnik die Ausbeute inzwischen bei bis zu 80 Prozent liege und dass das restliche aus günstig importiertem Weizen produzierte Mehl auf den Schweizer Markt gelange und Preisdruck verursache. Die Firma Bühler, Marktleaderin bei Mühlentechnik, erklärt jedoch, die Ausbeute habe sich seit 1959 nicht massgeblich verändert.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) änderte 2018 die Ausbeutenorm auf 75 Prozent und wollte diese auf Anfang 2020 in Kraft setzen. Der Dachverband der Schweizerischen Müller (DSM), der 97 Prozent der gesamten Vermahlungsmenge in der Schweiz umfasst, intervenierte und die Änderung wurde nicht eingeführt. Die anonyme Mühle reichte Ende 2019 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das EFD ein, mit der Forderung, dass die Änderung dennoch eingeführt werde. Der Bundesrat hiess diese Beschwerde im Frühjahr 2021 gut und beschloss, dass die Ausbeutenorm per 1. Januar 2023 auf 75 Prozent erhöht wird. Der Bundesrat übernahm dabei die Argumentation der Mühle: Dass mindestens 20 Prozent des Mehls aus dem für die Stärkeproduktion mit tieferem Zoll eingeführten Weizen eben als Backmehl verkauft würden, sei eine Subvention, für welche die gesetzliche Grundlage fehle.
Quersubventionierung der Stärkeproduktion
Der DSM, aber auch die Verbände der Bäcker und der Getreideproduzenten sehen es anders: Mit dem Erlös aus dem Verkauf des günstiger produzierten Backmehls werde seit jeher die Schweizer Stärkeproduktion unterstützt, die sonst nicht überlebensfähig wäre. «Mit der Mehlproduktion für Stärkeherstellung können die Mühlen zwar ihre Anlagen auslasten», sagt Hansjörg Knecht, Mühlenbesitzer und Aargauer SVP-Ständerat. Aufgrund des Zollregimes bei der Stärke, die fast zollfrei eingeführt werden könne, sei die Querstützung aus dem Verkauf des günstiger produzierten Backmehls nötig, um diesen Produktionszweig in der Schweiz zu erhalten.
Mit der Anhebung der technischen Norm würden aus Sicht der Getreidebranche rund zehn Prozent des gesamten in der Schweiz vermahlenen Weizens verloren gehen, weil das Mehl für die Stärkeherstellung dann direkt importiert werde. Das würde die Konkurrenzfähigkeit der ganzen Branche schwächen. Bei den Mühlen würde ein Kampf um Auslastung ausgelöst und damit auch ein Druck auf den Getreidepreis entstehen.
Unterstützung für die Motion Knecht
Um dies zu verhindern, hat Knecht im Juni 2023 eine Motion unter dem Titel «Die Stärkeproduktion in der Schweiz erhalten» eingereicht. Diese verlangt eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, dass das bisherige Modell der Quersubventionierung der Stärkeproduktion beibehalten werden kann. Sie ist allgemein formuliert, weil die Regelung nicht nur Stärke für den Lebensmittelbereich betrifft, sondern auch für die Kartonherstellung bei der Firma Model und die Produktion von Schneckenkörnern bei der Lonza. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, nicht zuletzt mit dem Argument, die gewünschte allgemein gehaltene Gesetzesänderung berge die Gefahr, dass für andere Waren plötzlich ähnliche Begehrlichkeiten entstünden. Ferner handle es sich um eine «versteckte Subvention», die den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung von Konkurrenten verletze. Knecht hält dem entgegen, dass die Quersubvention der Stärkeproduktion die Steuerzahler überhaupt nicht belaste und immerhin über ein halbes Jahrhundert so praktiziert worden sei. «Es kann ja nicht sein, dass aus formaljuristischen Gründen eine traditionelle Schweizer Unternehmung kaputtgemacht und die Versorgungssicherheit der einheimischen Industrie unnötig aufs Spiel gesetzt wird - und all dies zum Nutzen der ausländischen Konkurrenz» meint Hansjörg Knecht dazu. Zudem schaffe seine Motion ja gerade die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung des heutigen Systems und schliesse zudem sowohl eine Wettbewerbsverzerrung als auch die vom Bundesrat befürchtete Ausweitung auf andere Bereiche ausdrücklich aus.
Der Ständerat stimmte der Motion im September einstimmig zu, und auch die vorberatende Kommission des Nationalrats empfahl am 30. Oktober mit 14 zu 9 Stimmen die Motion zur Annahme. Noch nicht klar ist, ob das Thema in der Wintersession behandelt wird.
Auch Getreideproduzenten unterstützen die Motion
Der Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) argumentiert, angeblich auch im Namen der Getreideproduzenten, dass die 20 Prozent des Weizens, die heute aus der Stärkeproduktion in den Backmehlmarkt fliessen, beim Wegfall der Ausbeutenorm von Schweizer Getreideproduzenten geliefert werden könnten. An der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes (SGPV) vom 7. November unterstützten die Delegierten aber die Motion nach einer lebhaften Diskussion deutlich. SGPV-Geschäftsführer Pierre-Yves Perrin sagt gegenüber foodaktuell, kurzfristig könnte es im Interesse der Produzenten sein, wenn weniger Weizen importiert werde und aus der Schweiz mehr geliefert werden könne. Langfristig sei man aber daran interessiert, dass die Mühlenbranche gut dastehe und auch gute Getreidepreise bezahlen könne.
Die Diskussionen um Stützungen und Verarbeitungskapazitäten in der Mühlenbranche werden weitergehen. Denn der Entscheid von Nestlé, in Wangen die Produktion auf die eigenen Marken Leisi und Buitoni zu konzentrieren und die Hälfte der Belegschaft zu entlassen, bedeutet gemäss Branchenkennern, dass auch dort eine Vermahlungsmenge von 10000 bis 15000 Tonnen wegfallen wird.

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