Mit 25 zu 19 Stimmen überwies der Ständerat am 11. Dezember eine Motion von alt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) an den Bundesrat, gegen dessen Willen. Der Nationalrat hatte den Vorstoss im vergangenen Juni angenommen. Die Mehrheit der Rechtskommission der kleinen Kammer (RK-S) hatte dem Ständerat ein Nein empfohlen.
Dieser folgte aber einem Einzelantrag von Matthias Michel (FDP/ZG). «Preiskontrollen sind heute nicht grad die Lieblingsaufgabe von Volkswirtschaftsdirektoren», sagte Michel und plädierte damit für ein Ja. Die Motion baue Bürokratie ab, vereinfache Kontrollen und bringe für Konsumenten Transparenz.
Die Preisbekanntgabeverordnung werde regelmässig aktualisiert und sei nicht überholt, widersprach Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Die geltende Halbierungsregel sei allgemein bekannt und habe sich bewährt. Sie erlaube mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung als die Motion, die ein rigideres System verlange.
Gemäss geltender Preisbekanntgabeverordnung darf ein reduzierter Preis maximal zwei Monate lang angeschrieben und das Produkt höchstens halb so lang wie zum höheren Preis zum tieferen Preis angeboten werden. Bei mehrfachen Preisreduktionen werde die Sache kompliziert und unübersichtlich, sagte Michel.
Die nun überwiesene Motion verlangt, dass ein Selbst-Preisvergleich zeitlich unbegrenzt möglich wird. Voraussetzung dafür soll sein, dass ein Artikel zuvor während mindestens vier Wochen zum höheren Preis angeboten worden ist. Das soll sogenannte «Mondpreise» und die Irreführung der Kundschaft verhindern.