Flugtransporte seien für die Branche zwar kaum relevant, schreibt Biscouisse. Es gehe aber um Grundsätzliches: Es drohten hohe Kosten für Unternehmen und Staat, ein enormer Kontrollapparat, neue Handelshemmnisse und eine Grundlage für weitergehende Pflichten.
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Bei unverarbeiteten Lebensmitteln soll die Transportart und besonders der Transport im Flugzeug deklariert werden. Das fordert eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne/BE). Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat wollen das Lebensmittelgesetz entsprechend anpassen (
foodaktuell berichtete).
Das passt Chocosuisse und Biscosuisse gar nicht. In ihrer
Stellungnahme zu einem Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Lebensmittelgesetzes lehnen die Verbände der Schweizer Schokoladen-, Biscuits- und Süssigkeitenhersteller die Vorlage vehement ab. «Die Pflicht zur Kennzeichnung der Transportart wäre für Schweizer Hersteller nicht umsetzbar. Damit würde der Produktionsstandort Schweiz weiter geschwächt und es würde auch ein neues Handelshemmnis geschaffen», heisst es im aktuellen Biscouisse-Newsletter. Im Oktober 2023 hatte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative gestartet.
«Auch mit enormem Kontrollapparat praktisch nicht umsetzbar»
Nur Flugtransporte, die direkt in die Schweiz erfolgen, könnten mit Daten von den Zollbehörden ermittelt und kontrolliert werden, heisst es im Biscosuisse-Newsletter. Lebensmittel, die in ein anderes europäisches Land geflogen und von dort via Strasse oder Schiene in die Schweiz transportiert werden, würden nicht erfasst. Im internationalen Handel würden Informationen zur Transportart nicht weitergegeben, weshalb Abklärungen von Schweizer Firmen bei den Vorlieferanten «enorm aufwändig und wenig zuverlässig wären».
Steilpass für weitere Forderungen
Zudem sehen die Verbände in der Vorlage einen Steilpass für weitere Forderungen. Zwar sollen laut Bericht der WBK-N nur diejenigen Lebensmittelkategorien von der Deklarationspflicht betroffen sein, bei denen Flugtransporte in der Praxis eine Relevanz haben. Das sind gemäss WBK-N Fleisch, Fisch sowie Früchte und Gemüse. Im Gesetzesentwurf fehle diese Einschränkung aber. Stattdessen lade der vorgeschlagene Wortlaut «…, insbesondere Flugtransporte» sogar noch zur Ausdehnung der Deklarationspflicht auf weitere Transportarten ein.