Bislang muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht.
Quelle: Symbolbild Pixabay
Bislang müsse bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie gross der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.
Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier grössten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Neue Regeln für Säfte und Marmeladen
Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als «zuckerreduziert» gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süssungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.