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Nestlé setzte bei Henniez nicht erlaubte Reinigungsverfahren ein

Nach den Enthüllungen in Frankreich hat Nestlé gestanden, auch für das Mineralwasser Henniez in der Schweiz nicht zugelassene Filterungsverfahren eingesetzt zu haben. Diese nicht genehmigten Schutzmassnahmen in seiner Waadtländer Fabrik seien Ende 2022 eingestellt worden, versichert der multinationale Konzern.

Auch für das Schweizer Henniez-Mineralwasser hat Nestlé nicht erlaubte Filtrierungstechniken eingesetzt.

Quelle: Symbolbild Nestlé

«Als Mineralwasserhersteller muss Nestlé Waters seine Geschäftstätigkeit, seine Praktiken und seine Standorte ständig an die Veränderungen der Umwelt um seine Quellen herum anpassen. Diese Anpassungsbemühungen, die stets das Ziel hatten, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, haben das Unternehmen dazu veranlasst, Schutzmassnahmen einzuführen, die nicht dem gesetzlichen Rahmen für Mineralwasser in der Schweiz entsprechen», sagte eine Sprecherin von Nestlé Waters am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie bestätigte damit eine Meldung der Zeitung «Le Temps».
Unter der Kontrolle der kantonalen und eidgenössischen Behörden habe Nestlé Waters Schweiz die Aktivkohlefilter in seiner Fabrik in Henniez VD per Ende 2022 entfernt. Weiter seien in der Fabrik in Henniez nie ultraviolette Systeme verwendet worden.
Das Unternehmen hatte am Montag mitgeteilt, dass es die französischen Behörden im Jahr 2021 darüber informiert habe, dass es bei einigen seiner Mineralwasserprodukte verbotene Behandlungen mit Ultraviolettlicht und Aktivkohlefiltern durchgeführt habe. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen eine Voruntersuchung wegen Irreführung gegen Nestlé Waters eingeleitet (foodaktuell berichtete).
Die betroffenen Marken, Perrier, Vittel, Hépar und Contrex, entsprächen nun «vollständig dem in Frankreich geltenden Rechtsrahmen», erklärte die Weltmarktführerin für Mineralwasser gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. In den vergangenen drei Jahren habe Nestlé auf verbotene Behandlungen verzichtet.
Die aus einer EU-Richtlinie hervorgegangenen Vorschriften verbieten die Desinfektion von Mineralwasser, das von Natur aus von hoher mikrobiologischer Qualität sein muss, im Gegensatz zu Leitungswasser, das desinfiziert wird, bevor es trinkbar ist. Die Auslegung dieser Vorschriften schliesst UV-Behandlungen und Aktivkohlefilter aus.

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