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Veredelungsverkehr: Nationalrat findet Kompromiss

Der Nationalrat wollte im Zollgesetz ursprünglich die Regeln für den Veredelungsverkehr verschärfen, hat nun aber einen Kompromiss gefunden, der sowohl die Schoggibranche wie die Landwirtschaft befriedigt.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Der Nationalrat hat am Mittwoch, 6.März die Beratung des Zollgesetzes abgeschlossen. Die Vorlage hat damit die erste Hürde genommen und geht nun an den Ständerat. Im Vorfeld hatte der Verband Chocosuisse gewarnt, das Zollgesetz könnte den Produktionsstandort Schweiz gefährden. Konkret stiessen sich die Schokoladenproduzenten am Artikel 29, Absatz 3. Darin geht es um die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Grundstoffen zur aktiven Veredelung, also etwa zur Herstellung von Schokolade oder Biscuits, die wieder exportiert werden.
Zum Hintergrund: Seit 2019 gilt in der Schweiz die Nachfolgelösung für das «Schoggi-Gesetz». Sie basiert auf einem Kompromiss: Die Landwirtschaft erhielt Zulagen für Milch und Getreide, die Schoggi- und Biscuitbranche bekam im Gegenzug ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für den Import von Halbfabrikaten wie Mehl oder Milchpulver, das sogenannte Informationsverfahren.
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) wollte nun diese Regeln - anders als der Bundesrat - verschärfen und ein generelles Konsultationsverfahren einführen. Interessierten Kreise sollten nicht wie bisher nur bei einigen, sondern neu bei allen Produkten konsultiert werden müssen, bevor die Verwaltung eine Bewilligung für den aktiven Veredlungsverkehr erteilt. Die Schokoladen- und Biskuit-Hersteller befürchteten, dass ihnen so der Zugang zu wichtigen Rohstoffen erschwert würde.
In der Debatte am Mittwoch brachte nun die Baselbieter Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP) einen Antrag ein, den sie als «Kompromiss der Branchenpartner» bezeichnete. Ihr Antrag sieht eine Konsultationspflicht der «interessierten Kreise» nur vor bei der Einfuhr von Milch, Magermilch und Weizen zur aktiven Veredelung. Bei weiteren landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Grundstoffen könne der Bundesrat eine Konsultation oder Information vorsehen. Damit könne «bei den Halbfabrikaten unnötiger administrativer Aufwand für die exportierenden Schweizer Unternehmen vermieden werden», lautete Schneebergers Argument. Der Nationalrat folgte ihr in der Abstimmung und nahm den Änderungsantrag mit 169 zu 21 Stimmen an.
Chocosuisse zeigt sich mit dem Ausgang zufrieden. Chocosuisse-Sprecher Thomas Juch bezeichnete die Lösung gegenüber der Bauernzeitung als «ein guteidgenössischer Kompromiss». Der Nationalrat habe damit «sowohl den Anliegen der Landwirtschaft als auch denjenigen der exportierenden Lebensmittelverarbeiter Rechnung getragen». Und Stephan Hagenbuch, Präsident der Schweizer Milchproduzenten (SMP), sagte gegenüber der Zeitung, diese Formulierung sei «für die Milch nun zufriedenstellend».

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