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Kooperationsmöglichkeiten für Produzenten

Mit einer neuen Regelung im Landwirtschaftsgesetz will Nationalrat Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE) erreichen, dass Landwirtinnen und Landwirte sich besser gegen mächtige Abnehmer zusammenschliessen können.

Landwirtinnen und Landwirte sollen bessere Möglichkeiten zur Kooperation im Markt haben. Dieses Ziel verfolgt die Motion «Kooperationsmöglichkeiten für Produzentinnen und Produzenten - schaffen mehr Transparenz und faire Preise» des Berner SVP-Nationalrats Hans Jörg Rüegsegger. Die bäuerlichen Proteste in den letzten Wochen hätten gezeigt, dass der Preisdruck auf den Märkten gross sei, begründet Rüegsegger den Vorstoss.
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, im Landwirtschaftsgessetz eine Regelung für Kooperationsmöglichkeiten von Produzentinnen und Produzenten zu schaffen. Vorbild ist eine Regelung in der EU, die den Produzenten gewisse Kooperationsmöglichkeiten zugesteht, die sonst kartellrechtlich unzulässig wären, um eine «Gegenmacht» zu marktmächtigen Abnehmern aufzubauen. Möglich ist dies bis zu einem Marktvolumen von 33% der gesamten Erzeugung im betreffenden Markt.
In der Schweiz dürften Migros und Coop je einzeln gegenüber den meisten Produzentinnen und Produzenten mindestens relativ marktmächtig sein im Sinn von Artikel 4 Absatz 2bis des Kartellgesetzes, schreibt Rüegsegger weiter. Massnahmen zum Aufbau einer «Gegenmacht» seien deshalb unausweichlich.
In Hauptmärkten wie Milch und Fleisch könnten so für die Produzentinnen und Produzenten bessere Bedingungen geschafffen werden. Auch im Getreidemarkt stünden kleinstrukturierte Produzenten den beiden mit Coop und Migros liierten Grossmühlen mit einem Marktanteil von zwei Dritteln gegenüber.

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