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Streit um französische Fleischbezeichnungen

Am 26. Februar, dem dritten Tag der von Protesten geprägten Landwirtschaftsmesse SIA in Paris, kündigte die französische Regierung die Verabschiedung des Dekrets Nr. 2024-144 an. Das Gesetz verbietet als Erstes in Europa die Verwendung von Fleischbezeichnungen für pflanzliche Produkte, es tritt am 27. Mai 2024 in Kraft, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr.

Im Gesetz sind 21 Begriffe aufgelistet, die für Produkte aus pflanzlichen Proteinen verboten sind, zum Beispiel filet, rumsteck, entrecôte, bavette, bifteck, escalope, steak oder jambon. Unternehmen, die dagegen verstossen, riskieren eine Busse von 7500 Euro.
Die Regierung hatte im Sommer 2022 ein erstes Gesetz veröffentlicht, das tierische Bezeichnungen verboten hatte. Der vegetarische Herstellerverband Protéines France legte dagegen Berufung ein. Ein Gericht blockierte dann die Umsetzung, weil es den Unternehmen nicht möglich war, das Einführungsdatum vom 1. Oktober 2022 einzuhalten.
Protéines France - 2017 gegründet von den Herstellern Avril, Roquette, Tereos, Limagrain und Vivescia - protestiert erneut gegen das nun verabschiedete Gesetz. Denn im Artikel 5 heisst es: «Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland rechtmässig hergestellt oder vermarktet werden, unterliegen nicht den Anforderungen dieses Dekrets.» In den französischen Regalen werden also weiterhin vegane «Würste» und «Schinken» aus ausländischer Produktion zu finden sein. Diese Ungleichbehandlung schade der Wettbewerbsfähigkeit der französischen Hersteller, kritisierten Cédric Meston und Guillaume Dubois, die Gründer des zweitgrössten Fleischersatzherstellers HappyVore, kürzlich. Andere wie die Vegi-Unternehmen Accro und Kokiriki nehmen es mit Humor und benützen nun Abwandlungen wie «Stèques» oder «Boulaites». Die Experten sind sich einig, dass die Regierung das neue Gesetz wohl nicht zurücknehmen wird.

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