Suisse Garantie behält höhere Anforderungen an Rohstoffherkunft
Produkte, die mit dem Suisse Garantie-Herkunftszeichen gekennzeichnet werden, müssen weiterhin zu mindestens 90 Prozent aus der Schweiz stammen. Harmonisiert werden die Bestimmungen bezüglich der Grenzzonen.
Die Swissness-Gesetzgebung, die am 2017 in Kraft treten wird, betrifft auch das Herkunfszeichen Suisse Garantie. Der Vorstand von Agro-Marketing Suisse (AMS), der Besitzerin von Suisse Garantie, hat deshalb beschlossen, die bisherigen höheren Anforderungen bei der Rohstoff-Herkunft für Suisse Garantie-Produkte beizubehalten, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Damit ein zusammengesetztes Produkt mit Suisse Garantie gekennzeichnet werden kann, muss es 90 Prozent einheimische Zutaten enthalten. Bei der Swissness-Regelung sind es 80 Prozent. Für nicht zusammengesetzt Produkte gelten bei der Schweizer Herkunft 100 Prozent.
Bezüglich der Grenzzonen werden die Suisse Garantie-Regeln mit den Swissness-Regeln harmonisiert. Lebensmittel, die aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus der Freizone Genf mit Suisse Garantie gekennzeichnet werden. Auch Produkte von Flächen in der Grenzzone, die seit Anfang 2014 ununterbrochen von Schweizer Betrieben bewirtschaftet wurden, können gekennzeichnet werden.
Mit dieser Anpassung des Reglements vermeide man unnötige Verwirrung und bewahre die einzigartige Positionierung von Suisse Garantie, heisst es weiter. pd/wy