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«Swiss-Bschiss»: Wer im Glaushaus sitzt …

Als Reaktion auf Klagen von Unternehmen über den enormen Aufwand bei der Umsetzung der Swissness-Regulierung hat der Schweizer Bauernverband (SBV) kürzlich die Industrie mit Worten wie «Swiss-Bschiss» und «Missbrauch» angegriffen. Die Kritik ist haltlos und fällt auf den Absender zurück.

Er könne das «anhaltende Gejammer» der Industrie über die Umsetzungsprobleme der Swissness-Regulierung nicht mehr hören, liess ein Vertreter des Schweizer Bauernverbands (SBV) in einem Artikel im «Schweizer Bauer» kürzlich verlauten. Letztlich seien es «Missbräuche» gewesen, welche eine «Swissness-Regelung für Lebensmittel» nötig gemacht hätten. Als Beispiel dafür wurden in China hergestellte Pfannen ins Feld geführt, die auf dem Markt mit dem Zusatz «Switzerland» angepriesen worden seien. Auch wenn sich eine thematische Nähe zu Lebensmitteln nicht ganz verneinen lässt, so handelt es sich bei Pfannen beim besten Willen nicht um Produkte der Lebensmittel-Industrie. Für ein passenderes Beispiel hätte der Autor des Artikels aber gar nicht so weit suchen müssen.

Viel Missbrauch bei GUB- und GGA-Bezeichnungen
Kürzlich veröffentlichten die Kantonschemiker die Ergebnisse einer gemeinsamen Prüfkampagne zu geschützten Herkunftsangaben. Die Ergebnisse zeigen hohe Missbrauchsraten bei Produkten, die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB), geografischen Angaben (GGA) oder mit den Bezeichnungen «Berg» oder «Alp» angepriesen wurden. In 14 Prozent der Fälle wurden GUB/GGA-Anforderungen nicht erfüllt, und bei den Bezeichnungen «Berg» und «Alp» wurden die Anforderungen gar in 36 Prozent der kontrollierten Fälle nicht eingehalten. Besonders hoch ist die Missbrauchsquote auf bäuerlichen Märkten: Bei der Hälfte der kontrollierten Marktstände gab es Beanstandungen.
Missbräuche bei landwirtschaftlichen Produkten
Die Anpreisung von GUB und GGA, wo Missbräuche offenbar an der Tagesordnung sind, wurde vom Parlament von der neuen «Swissness»-Regulierung ausdrücklich ausgenommen. Damit nicht genug: Während die Vorgaben für die Industrie äusserst restriktiv sind, können Landwirte ihre Rohstoffe ohne weiteres importieren. Die Swissness-Regelierung erlaubt es sogar, Setzlinge aus Marokko ins französische Grenzgebiet um Genf zu transportieren und das dort geerntete Gemüse als «schweizerisch» zu verkaufen, obschon es nie irgendeinen Bezug zur Schweiz hatte. Wie dies mit dem Schutz der Konsumenten vor Täuschung zu vereinbaren ist, und weshalb die Ausnahme nur für Naturprodukte, nicht aber für Zutaten gilt, bleibt schleierhaft.
Ungleiche Ellen
Der Einkauf ausländischer Setzlinge für «Schweizer» Gemüse wird unter anderem damit begründet, dass eine Aufzucht in der Schweiz zu teuer sei. Gerade diese Argumentation soll nach dem Willen des SBV aber der verarbeitenden Industrie verwehrt bleiben. Hier wird mit ungleichen Ellen gemessen. Nicht anders ist die Sache bei der Forderung des Bauernverbandes nach bürokratischer Entlastung. So verlangt der SBV mit der Initiative für «Ernährungssicherheit» unter anderem eine administrative Entlastung der Landwirtschaft, bezeichnet gleichzeitig aber Klagen der Industrie über den Administrativaufwand bei der Umsetzung der Swissness-Regulierung als «Gejammer», das man «nicht mehr hören» mag.
Pragmatische Lösungen nötig
Die Industrie hat über die Erschliessung ausländischer Märkten während vieler Jahre auch Absatzkanäle für verarbeitete Schweizer Landwirtschaftsprodukte eröffnet. Deshalb wäre der SBV gut beraten, bei den zahlreichen Umsetzungsproblemen mitzuhelfen, praktikable Lösungen zu finden. Verzichten nämlich die industriellen Abnehmer von Agrarprodukten auf die Swissness, zählen auch die Schweizer Landwirte zu den Verlierern. Deren Verband hätte in diesem Fall zu hoch gepokert.

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