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Letzte Hürde im Bioabkommen Schweiz - Kanada ist genommen

Kanada und die Schweiz wollen ab 1. Oktober ihre Regelungen für Bio-Produkte nun komplett gegenseitig anerkennen. Ein Arrangement dazu handelten die beiden Länder schon vor vier Jahren aus, jetzt sind auch die letzten Ausnahmen anerkannt.

Eigentlich haben sich die Schweiz und Kanada im Dezember 2012 auf ein Äquivalenz-Arrangement für den Handel mit Bioprodukten zwischen den beiden Ländern geeinigt. Die Herkunft der Bio-Zutaten war allerdings bisher auf die Schweiz, auf Kanada, sowie auf die Mitgliedstaaten der EU beschränkt. Ausnahmen bestanden zudem betreffend biologischer Hefe und Bio-Wein. Nun haben sich Kanada und die Schweiz geeinigt.

«Bio-Produkte zwischen den beiden Ländern können nun ohne diese Einschränkungen gehandelt werden»
So teilte dies das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung mit. Per 1. Oktober 2016 anerkennen die Schweiz und Kanada ihre Regelungen für die Bio-Produkte – ohne die bisherigen Ausnahmen - als gleichwertig. Das optimierte Arrangement werde die Handelsregeln zwischen der Schweiz und Kanada deutlich verbessern und den Handel mit biologischen landwirtschaftlichen Produkten fördern schreibt das BLW. Dies bringe insbesondere einen verbesserten Marktzugang für Schweizer Exporteure von verarbeiteten Bioprodukten.

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