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Detailhändler wollen keine Flugdeklaration

Der Schweizer Detailhandel will keine Deklaration von Flugtransporten. Dies würde bei einem zweifelhaften ökologischen Effekt zu hohen Kosten für den Handel führen.

Der Verband der Schweizer Detailhändler, Swiss Retail Federation, will kein Verbot von Flugtransporten, wie sie in einer Medienmitteilung im Rahmen der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative «Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren»,  schreibt. Die Transportart bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Gemüse und Früchten müsste laut dem Gesetzesentwurf 22.424 im Lebensmittelgesetz, deklariert werden. Diese Deklaration solle insbesondere auch den Transport mit Flugzeugen umfassen, wie die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) im letzten Sommer schrieb.
Die Swiss Retail Federation lehnt die geforderte Erweiterung der bundesrätlichen Kompetenz zur Vorschreibung von weiteren Deklarationsangaben, insbesondere Flugtransporte, ab. Insbesondere aufgrund der schlechten Kosten-Nutzen-Rechnung. Die geforderte Anpassung des Lebensmittelgesetzes (LMG) würde bei einem kleinen ökologischen Nutzen zu sehr hohen Mehrkosten für den Detailhandel sowie die Kundinnen und Kunden führen, schreibt der Verband weiter. Die Schweiz sei aufgrund ihrer geographischen Lage auf Lebensmittelimporte angewiesen und der Anteil an frischen Produkten, die per Flugtransport importiert würden, sei gering – nur 2-3% aller Fleischimporte, 4% bei Fisch und weniger als 1% bei Früchten und Gemüse.
Mehrere Mitglieder des Verbandes würden bereits komplett auf Flugtransporte bei frischem Gemüse- und Obst verzichten. Dennoch wollen die Detailhändler keine Deklarationspflicht von Flugtransporten. Der Transport sei nicht die einzige Ursache für Umweltschäden. Die Produktion würde oft mehr Emissionen verursachen, ist der Verband überzeugt. Zudem gebe es in keinem einzigen Land der EU eine verpflichtende Deklaration von Flugimporten. Internationale Hersteller würden aufgrund des kleinen Schweizer Marktes, keine speziellen Verpackungen bereitstellen und Mehrkosten übernehmen. Detailhändler schätzen die Mehrkosten für die Umdeklarierung zwischen 5 und 20 Rappen pro Produkt. Wenn auch die Kontrolle aller Frischprodukte berücksichtigt würde, stünden die Kosten erst recht in keinem Verhältnis zum fragwürdigen ökologischen Nutzen. Der Einkaufstourismus wäre vorprogrammiert.
Eine unilaterale Einführung einer Flugtransportdeklaration – ein sogenannter «Swiss Finish» – würde de facto zu einem neuen technischen Handelshemmnis führen und die gleichwertige Behandlung von in- und ausländischen Produkten, zu der sich die Schweiz gegenüber der WTO verpflichtet hat, verletzen. Die Schweizer Kunden haben laut Detailhandel bereits heute die Möglichkeit, auf schweizerische oder regionale Produkte zurückzugreifen, die entsprechend klar ausgewiesen werden.

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