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Damien Piller: Justiz stellt Strafverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft verweist den Fall des Ex-Präsidenten der Migros Genossenschaft Neuenburg-Freiburg auf den zivilrechtlichen Weg. Es habe beim Bau von Migros-Märkten keine strafrechtlichen Verfehlungen gegeben.

Damien Piller.

Beim Bau von zwei Migros-Märkten im Kanton Freiburg hat es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Verfehlungen gegeben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg stellte das Verfahren gegen Ex-Migros-Chef Damien Piller und gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Regionalgenossenschaft, Marcelle Junod ein. Dies sei eine herbe Schlappe für den Migros Genossenschafts Bund (MGB), schreiben diverse Medien. Der MGB hatte den Freiburger Immobilienentwickler und Geschäftsmann der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des Betrugs über 1,8 Millionen Franken bezichtigt und im Juli 2019 die Klage eingereicht.
Zur Begründung der Staatsanwaltschaft heisse es unter anderem. Um Piller eine qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorwerfen zu können, hätte er zumindest von der Gehilfenschaft der ehemaligen Geschäftsführerin profitieren müssen, da er als Verwaltungspräsident nicht befugt war, für die Migros Neuchâtel-Fribourg vertragliche Verpflichtungen einzugehen. Aus dem Schneider seien die beiden allerdings noch nicht. Zum einen ist die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig; sie kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts angefochten werden. Zum anderen weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall auch zivilrechtliche Aspekte hat. Diese müssten Zivilgerichte beurteilen.
Für den in Kürze abtretenden MGB-Chef Fabrice Zumbrunnen sei der Verweis der Justizbehörden auf den zivilrechtlichen Weg ein letzter Rückschlag. Der MGB hatte den Fall Piller vor zwei Jahren als Musterbeispiel für saubere Compliance-Verhältnisse im genossenschaftlichen Konzern speziell hoch gehängt.

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