02.09.2022
Viele Deklarationsmängel bei fremdländischen Lebensmittel
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Lebensmittel aus verschiedenen Kulturen auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung kontrolliert. 17 von 24 Produkten mussten wegen Deklarationsmängeln beanstandet werden.
(Bild: zvg LM-Inspektorat)
In sechs verschiedenen basel-städtischen Geschäften wurden 24 Proben risikobasiert erhoben. Das Sortiment ging von Getränken über Süssspeisen zu speziellen Fertiggerichten. Sieben Produkte enthielten Kokosnuss. Die Lebensmittel stammten aus Thailand, Grossbritannien, Brasilien, Dominikanischer Republik, Ghana, Iran, Sri Lanka, Vietnam, Deutschland, Italien, Taiwan, Türkei und der Schweiz. Dabei mussten 17 Proben wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden, wie das Amt schreibt. Die Mängel lauten gemäss Amt: Fehlende Hervorhebung von Allergenen in der Zutatenliste, falsche oder täuschende Sachbezeichnung, keine Angaben in einer Amtssprache, unklare Bezeichnung einer Zutat, fehlende Angabe der Adresse des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers, mangelhafte Nährwertkennzeichnung, falsche Datierungsangabe, divergierende Zutatenlisten in verschiedenen Sprachen, fehlende Angabe von Farbstoffen oder natürlich färbenden Lebensmitteln, fehlende Mengenangabe für das Produkt sowie schlechte Lesbarkeit. Einen Verkäufer musste zum Beispiel darauf aufmerksam gemacht werden, dass eines seiner Produkte seit fast zwei Jahren abgelaufen sei. Beim Allergen Milch sprach das kantonale Labor bei zwei Produkten ein Verkaufsverbot aus. So konnten in einer Süssspeise aus Thailand Milchbestandteile nachgewiesen werden. Der Verkauf des Produktes ohne den Hinweis «enthält Milch» sei umgehend verboten worden. Oder in einem Getreideprodukt aus der Türkei seien ebenfalls grössere Mengen Milchbestandteile nachgewiesen worden, obwohl auf der Verpackung keinerlei Angaben darauf hindeuteten. Die Abgabe dieses Produktes ohne den Hinweis auf Milch wurde per sofort verboten. In einem «Mürbeteig-Süssgebäck» aus Italien wurden grosse Mengen Gluten ohne entsprechende Deklaration nachgewiesen. Der Fall wurde zur abschliessenden Beurteilung an das zuständige Amt überwiesen. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote von 70% dränge sich gemäss dem Amt eine erneute Kontrolle von solchen Produkten auf.
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