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EU beschliesst Obergrenze für Transfette

Die EU-Kommission hat eine Obergrenze für sogenannte Transfette in Lebensmitteln festgelegt.

Konsumfertige Lebensmittel dürfen in der EU ab 2021 nicht mehr als zwei Prozent Transfette enthalten. Beim Verkauf von Lebensmitteln an andere Unternehmen muss der Gehalt an Transfetten angegeben werden, wenn die Schwelle von 2 Prozent überschritten wird. Von der Regelung ausgenommen sind Lebensmittel, in denen Transfette natürlicherweise vorhanden sind: Fleisch, Butter oder Milch. Die Regelung tritt am 2. April 2021 in Kraft. In  Dänemark, Österreich, Ungarn, Norwegen und der Schweiz sind bereits gesetzliche Obergrenzen in Kraft. Transfette entstehen vor allem, wenn pflanzliche Öle gehärtet werden. Sie kommen in frittierten Lebensmitteln, Margarine, Backwaren, Fertigsuppen oder Pommes Chips vor. Der Dachverband der EU-Ernährungswirtschaft FoodDrinkEurope begrüsst den Entscheid. Transfette seien auf europäischer Ebene bereits weitgehend aus den Rezepturen verschwunden. Hingegen fordert der Verband, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Fetthärtung auf Lebensmitteln aufgehoben wird. Angesichts des neuen Grenzwertes sei diese überflüssig.

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