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Schutz für Berner Zungenwurst

Die Berner Zungenwurst gehört typischerweise zur Berner Platte: Jetzt soll die Spezialität die geschützte geografische Angabe erhalten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag das Gesuch um Registrierung der geschützten geografischen Angabe (GGA/IGP) für Berner Zungenwurst im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, wie das BLW mitteilte. Mit der Registrierung als GGA sollen künftig Nachahmungen vermieden und sowohl der gute Ruf als auch die ausgezeichnete Qualität dieser Berner Spezialität geschützt werden. Kantone und Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, können innerhalb einer Frist von drei Monaten gegen die Eintragung Einsprache erheben. Die Berner Zungenwurst ist eine Brühwurst aus Schweine- und Rindfleisch, die üblicherweise heiss (sieden oder braten) oder kalt verzehrt wird. Sie wird in natürlichen Rindsmittel- oder Kunstfaserdarm abgefüllt und im Heissrauch geräuchert. Die Berner Zungenwurst wird aus Schweinefleisch, Speck, Rindfleisch, Schüttung bestehend aus Wasser oder Eis und Schwarte hergestellt. Sie zählt zu den bekannten kulinarischen Spezialitäten des Kantons Bern, schreibt das BLW weiter. Die geschichtliche Entwicklung dieser Berner Spezialität reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Das Register der Schweiz umfasst derzeit 38 Eintragungen: 22 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 16 geschützte geografische Angaben (GGA).  

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