5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

«Grüner Teppich» tritt ab September 2019 in Kraft

Die Reglemente für den neuen Branchenstandard für Nachhaltige Milch «grüner Teppich» sind verabschiedet. Damit kann dieser Anfang September in Kraft treten.

Der Vorstand der Branchenorganisation (BO) Milch hat am 10. Juli drei Umsetzungsreglemente für den neuen Branchenstandard für Nachhaltige Milch verabschiedet. In den drei Reglementen, die auf der Webseite www.ip-lait.ch aufgeschaltet sind, sind die Anforderungen für die Produzenten, die Weisungen und Sanktionen für Verarbeiter und Handel sowie die Bedingungen für die Nutzung der Kennzeichnung geregelt. Das neue Kennzeichen, das im Besitz der BO Milch ist und mit dem Produkte aus nachhaltiger Milch ausgezeichnet werden können, wird am 13. August vorgestellt. Zuletzt hatte es zwischen Produzenten und Verarbeitern Diskussionen darüber gegeben, welche  Milchmengen vom geplanten Zuschlag von drei Rappen pro Kilogramm Milch profitieren können sollen. Grundsätzlich soll der Zuschlag für Molkereimilch aus dem A-Milch-Segment gelten. Der BO Milch-Vorstand entschied Anfang Juni, dass Käse aus silofreier Milch und Produkte aus B-Milch ebenfalls mit dem neuen Logo gekennzeichnet werden dürfen, auch wenn kein Zuschlag bezahlt wird. Dagegen protestierten die Schweizer Milchproduzenten (SMP) anfänglich. In der Sitzung vom 10. Juli wurde dieser Entscheid nun aber bestätigt. Die Milchproduzenten müssen zehn Grundanforderungen erfüllen, zum Beispiel die Teilnahme an einem der Tierhaltungsprogramme RAUS oder BTS, nachhaltiger Sojaschrot und kein Palmöl in der Fütterung oder auch Einschränkungen beim Antibiotika-Einsatz. Dazu müssen aus weiteren acht Kriterien aus den Bereichen Ausbildung, Klima, Tierwohl und Antibiotika zwei wählbare Kriterien erfüllt werden.  

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.