30.08.2022
«Grüner Teppich» tritt ab September 2019 in Kraft
Die Reglemente für den neuen Branchenstandard für Nachhaltige Milch «grüner Teppich» sind verabschiedet. Damit kann dieser Anfang September in Kraft treten.
Der Vorstand der Branchenorganisation (BO) Milch hat am 10. Juli drei Umsetzungsreglemente für den neuen Branchenstandard für Nachhaltige Milch verabschiedet. In den drei Reglementen, die auf der Webseite www.ip-lait.ch aufgeschaltet sind, sind die Anforderungen für die Produzenten, die Weisungen und Sanktionen für Verarbeiter und Handel sowie die Bedingungen für die Nutzung der Kennzeichnung geregelt. Das neue Kennzeichen, das im Besitz der BO Milch ist und mit dem Produkte aus nachhaltiger Milch ausgezeichnet werden können, wird am 13. August vorgestellt. Zuletzt hatte es zwischen Produzenten und Verarbeitern Diskussionen darüber gegeben, welche Milchmengen vom geplanten Zuschlag von drei Rappen pro Kilogramm Milch profitieren können sollen. Grundsätzlich soll der Zuschlag für Molkereimilch aus dem A-Milch-Segment gelten. Der BO Milch-Vorstand entschied Anfang Juni, dass Käse aus silofreier Milch und Produkte aus B-Milch ebenfalls mit dem neuen Logo gekennzeichnet werden dürfen, auch wenn kein Zuschlag bezahlt wird. Dagegen protestierten die Schweizer Milchproduzenten (SMP) anfänglich. In der Sitzung vom 10. Juli wurde dieser Entscheid nun aber bestätigt. Die Milchproduzenten müssen zehn Grundanforderungen erfüllen, zum Beispiel die Teilnahme an einem der Tierhaltungsprogramme RAUS oder BTS, nachhaltiger Sojaschrot und kein Palmöl in der Fütterung oder auch Einschränkungen beim Antibiotika-Einsatz. Dazu müssen aus weiteren acht Kriterien aus den Bereichen Ausbildung, Klima, Tierwohl und Antibiotika zwei wählbare Kriterien erfüllt werden.
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