23.05.2022
Initiative gegen Massentierhaltung eingereicht
Mit über 100’000 beglaubigten Unterschriften ist am Dienstag die Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Das Begehren hat eine breite Unterstützung aus dem gesamten Parteienspektrum, von den Grünen bis zur SVP.
Industrielle Massentierhaltung sei in der Schweiz nicht möglich, sagt der Bauernverband. (Bild lid)
Auch die katastrophalen Auswirkungen auf Umwelt und Klima wurden an der Einreichung thematisiert. Für die Produktion der immensen Menge an Tierprodukten würden jährlich 1,2 Millionen Tonnen Futtermittel importiert. In Brasilien werde dafür hektarweise Regenwald brandgerodet, und damit würden nicht erneuerbare Ressourcen irreversibel vernichtet.
Würde des Tieres schützen
Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) verlangt eine Verfassungsänderung zur landwirtschaftlichen Tierhaltung. Der Bund soll die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen.
Konkret soll der Bund Kriterien festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Er soll auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken erlassen. Für die Umsetzung der Initiative sind maximale Übergangsfristen von 25 Jahren vorgesehen. Hinter dem Volksbegehren stehen 15 Organisationen.
Bauernverband hält Initiative für müssig
Der Schweizer Bauernverband SBV sieht in der Initiative keinen Mehrwert, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. Die Schweizer Tierschutzbestimmungen seien streng und es gebe bereits Regelungen zu den Höchstbeständen, was eine industrielle Massentierhaltung verhindere.
Beispielsweise sind bei Legehennenbetrieben maximal 18'000 erwachsene Tiere erlaubt. Konsumenten könnten die Haltung in noch kleineren Gruppen fördern, indem sie konsequent entsprechende Produkte, z.B. aus biologischer Produktion kauften. So sind für Biobetriebe maximal zwei Geflügelställe à 2000 Tiere erlaubt.
Die Initianten selber empfehlen laut der Mitteilung bei verarbeiteten Produkten ein «pragmatisches Vorgehen». Damit sei absehbar, dass bei tierischen Inhaltsstoffen in importierten Lebensmitteln weggeschaut würde, schreibt der SBV. So könnten weiterhin Lebensmittel in die Schweiz gelangen, die z.B. Eier aus Batteriehaltung enthielten. Eine Produktionsform, die in der Schweiz seit langem verboten ist.