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Höchste EPA-Instanz verbietet europäische Patente auf Züchtung

Europäische Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere dürfen nicht mehr erteilt werden. Das hat die Grosse Beschwerdekammer als höchste Rechtssprechungsinstanz des Europäischen Patentamts (EPA) entschieden.

(Symbolbild Pixabay)

Die Kammer befand, dass Pflanzen und Tiere aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren nicht geschützt werden dürfen. Ausgenommen sind Patentanträge, die vor Juli 2017 eingereicht wurden.

Umweltgruppen hatten sich mehr als zehn Jahre für das Verbot eingesetzt und sprechen von einem Meilenstein. Zugleich fordern sie weitere Konkretisierungen durch den Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) als Aufsichtsorgan des EPA. Denn strittig ist den Kritikern zufolge weiter, was genau konventionelle Verfahren sind. Schlupflöcher müssten geschlossen werden.

Werden konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als «Erfindungen» patentiert, können sie ohne Erlaubnis des Patentinhabers nicht für die weitere Züchtung genutzt werden. Das schränke Züchter und gerade kleine Bauern ein, argumentieren Patentgegner von «Keine Patente auf Saatgut».

Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere dürfen weiter patentiert werden. Die Gegner hatten sich anfangs auch dagegen gewandt. Hier steht aber ein technischer Vorgang im Mittelpunkt. Auch mit der Genschere Crispr hergestellte Lebewesen sind patentierbar.

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