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Bundesrat will Minimalanforderungen für Nutztiere anheben

Der Bundesrat hat einen direkten Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative» in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat will die Minimalanforderungen für Nutztiere anheben. (Bild lid/ji)

Dem Bundesrat sei das Wohlergehen der Tiere, insbesondere der Nutztiere, ein wichtiges Anliegen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). In einer Sitzung zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) hat der Bundesrat einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Gegenentwurf nehme zentrale Aspekte der Initiative auf. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2020. Der Bundesrat wolle die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt. In diesen Bereichen sollen die Minimalanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Der Gegenentwurf sehe zudem vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Die Initiative bezieht sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

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