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Tierisches Protein im Futter: Bund eröffnet Vernehmlassung

Bestimmte tierische Proteine sollen unter strengen Bedingungen wieder in der Tierfütterung eingesetzt werden dürfen. Der Bund hat dazu die Vernehmlassung eröffnet.

Verarbeitete Proteine von Schweinen soll wieder im Geflügelfutter erlaubt werden. (zVg)

Seit September 2021 erlaubt die EU die Verfütterung bestimmter tierischer Proteine wieder. Damit können hochwertige Nebenprodukte der Schlachtung, welche nicht als Lebensmittel verwendet werden, besser genutzt werden. Denn verarbeitete Proteine eignen sich gut als Futter für allesfressende Nutztiere.
Mehrere politische Vorstösse hatten gefordert, auch in der Schweiz tierische Proteine an Geflügel und Schweine verfüttern zu dürfen. Nun hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Vernehmlassung für die Änderung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen eröffnet.
Neu will das BLV unter genau definierten Bedingungen verarbeitete Proteine von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter erlauben, wie das Amt in einer Mitteilung schreibt. Zusätzlich könnten auch verarbeitete Proteine von Insekten zur Fütterung von Schweinen und Geflügel verwendet werden.
Diese Änderung sei im Sinn der Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft, schreibt das BLV. Weiter ermögliche die Anpassung die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht. Das Fütterungsverbot von Tiermehl an alle Nutztiere trat im Januar 2001 im Rahmen der Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) – auch Rinderwahnsinn genannt – in Kraft.
Vernehmlassung läuft bis am 15. Dezember
Um die Sicherheit von tierischen Lebensmitteln zu gewährleisten und Verunreinigungen zu verhindern, müssten die beteiligten Lebensmittel-, Verarbeitungs-, Futtermittel- und Lagerbetriebe strenge hygienische Anforderungen erfüllen. Die Vernehmlassung zur Revision der «Verordnung über tierische Nebenprodukte» und zum Erlass einer neuen «Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger» soll am 15. Dezember 2023 enden.

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