Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Liste für die Swissness-Selbstversorgungsgrade von Naturprodukten (
Sie finden sie hier). Relevante Änderungen, die Auswirkungen auf die Swissness-Berechnungen haben, haben sich nur bei drei Naturprodukten ergeben, wie die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) in ihrem aktuellen Newsletter schreibt: Dinkel (bisher über 50 %, neu unter 50 %), Zuckerrüben (bisher über 50%, neu unter 50 %) und Kürbis (bisher über 50 %, neu unter 50 %).
Dementsprechend mu?ssten Dinkel, Zuckerru?ben und Ku?rbis aus dem Ausland zur Bestimmung der Swissness ab dem 1.1.2024 in den Rezepturen nur noch zur Hälfte angerechnet werden, schreibt die Fial.