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Bundesrat lehnt die Pelz- und die Stopfleber-Initiative ab

Der Bundesrat lehnt zwei Volksinitiativen zum Tierschutz ab. Diese wollen den Import von Stopfleber und von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten.

Der Bundesrat will aber beiden Anliegen auf anderem Weg Rechnung tragen: mit einem Gegenvorschlag und einer Deklarationspflicht. Dies teilte der Bundesrat im Anschluss an seine Sitzung vom Mittwoch, 10. April 2024 mit. "Aus Tierschutzsicht erachtet der Bundesrat beide Anliegen als nachvollziehbar", schreibt er.
Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat stellt diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er will den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz verbieten und auch den Handel in der Schweiz kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.
Stopfmast in der Schweiz verboten
Der Bundesrat will diesen Gegenvorschlag bis im Sommer 2025 vorlegen. Er betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: "Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran." Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.
De Stopfleber-Initiative will die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Stopfmast von Geflügel zu verbieten. In der Schweiz ist das Stopfen von Hausgeflügel seit mehr als vierzig Jahren verboten.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung damit, dass Importverbote wegen der internationalen Handelsabkommen der Schweiz erst erlassen werden dürften, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben. Deshalb will er eine Deklarationspflicht einführen: "Konsumierende sollen erkennen können, dass sie ein Produkt kaufen, das mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde."
Auch Froschschenkel im Visier
Auch andere importierte Produkte sollen laut Bundesrat künftig besser deklariert werden - namentlich solche, für welche den Tieren der Schmerz nicht betäubt wird. Dazu können beispielsweise Froschschenkel gehören oder Fleisch von Tieren, die ohne Narkose kastriert wurden.
Die Unterschriften für die Initiativen "Ja zum Importverbot für Stopfleber" (Stopfleber-Initiative) und "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte" (Pelz-Initiative) waren im vergangenen Dezember bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Für die vom Bundesrat vorgesehenen Anpassungen bezüglich Pelz-Import und Stopfleber-Deklaration sind Verordnungsänderungen nötig. Die Vernehmlassung dazu dauert bis zum 12. Juli 2024.

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