18.07.2023
Geschützte Herkunft: Wenig Beanstandungen
Die Kantonschemiker haben untersucht, ob herkunftsgeschützte Milch- und Fleischprodukte korrekt produziert, konfektioniert, ettiketiert und verkauft werden. Die Bilanz ist positiv.
Bei den Schweizer Milch- und Fleischprodukten mit geschützter Herkunftsbezeichnung (geschützte Ursprungsbezeichnung GUB/AOP, geschützte geografische Angabe GGA/IGP) gibt es wenig zu beanstanden. Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) hat in einer nationalen Inspektionskampagne diese Produkte geprüft. Die meisten Beanstandungen bezogen sich auf geringe Mängel bei den Angaben auf der Etikette, 2% der Produkte wurden irreführend gekennzeichnet, wie der VKCS in einer Mitteilung schreibt. Noch im 2015 habe eine nationale Kampagne bei diesen Produkten eine «unbefriedigende Situation» ergeben, schreibt der VKCS.
Die Verwendung dieser Bezeichnungen unterliegt nicht nur den Anforderungen des Lebensmittelrechts, insbesondere dem Täuschungsverbot, sondern auch den Anforderungen der jeweiligen Pflichtenhefte. Diese Anforderungen müssen von den Herstellern und von den Gross- und Detailhändlern und Marktfahrern eingehalten werden.
Kontrolliert wurden die Produkte Bündnerfleisch GGA, Walliser Trockenfleisch GGA, Sbrinz GUB, Berner Alpkäse AOP, Gruyère AOP, Walliser Raclette AOP und Tête de Moine AOP. Es wurden 507 Stichproben in 338 Unternehmen in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein durchgeführt. Bei 77 Stichproben (15%) gab es Mängel. Bei der Mehrzahl davon (8%) handelte es sich um geringfügige Abweichungen bei den Angaben auf der Etikette, heisst es weiter. Beim Bündnerfleisch wurden 23 von 109 kontrollierten Produkten in Betrieben verarbeitet und umverpackt, die nicht zertifiziert waren, obwohl dies im Pflichtenheft verlangt wird. Erfreulicherweise sei nur bei einem Prozent der Produkte festgestellt worden, dass sie irreführend gekennzeichnet waren oder ursprünglich in nicht zertifizierten Unternehmen hergestellt wurden. In weiteren 2% der Fälle habe man festgestellt, dass die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden konnte. Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen, Strafanzeige wurde keine erstattet.
«Obwohl es noch Raum fu?r Verbesserungen gibt, kann man sagen, dass die Situation,was die hier betrachteten Betriebe und Produkte betrifft, unter Kontrolle ist», schreibt der VKCS abschliessend.