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Der Kampf gegen Fleischschmuggel

Dreieinhalb Tonnen Fleisch schmuggelten zwei Wirte für ihr Restaurant in einem Jahr in die Schweiz. Das ist nur ein Fall von vielen – der organisierte Fleischschmuggel hat ein grosses Ausmass erreicht. 

Ein Teil der sichergestellten portugiesischen Spezialitäten.

Ein ganzer Kofferraum voll mit ungekühltem Fleisch in Tüten und Kisten – mit insgesamt 130 Kilo wurden zwei Schweizer Wirte im Mai 2019 bei Basel erwischt. Die Anfang Januar abgeschlossenen Ermittlungen der Zollfahndung zeigten, dass sie bei 28 Schmuggelfahrten insgesamt 3,5 Tonnen Fleisch illegal aus Deutschland eingeführt hatten. Neben einer empfindlichen Busse müssen sie nun 80000 Franken an Abgaben zurückzahlen.   Hohe Schweizer Fleischpreise Ordnungsgemäss verzollt werden jährlich um die 120’000 Tonnen Fleisch. Gleichzeitig stellen Mitarbeitende der EZV jedoch pro Jahr zwischen 100 und 200 Tonnen geschmuggelte Ware sicher. Die Dunkelziffer ist naturgemäss unbekannt. Wie hoch der Wert der nicht deklarierten Ware war, lässt sich ebenfalls nicht beziffern, da Wertbelege oft fehlen. Die hohen Schweizer Fleischpreise bieten einen Anreiz, Fleisch in grösseren Mengen jenseits der Grenze einzukaufen. 250 Gramm Schweinesteak kosten in der Schweiz 7.60 Franken, im grenznahen Deutschland ist die gleiche Menge für umgerechnet etwas mehr als 3 Franken zu haben. Kaufkraftbereinigt kostet Schweizer Fleisch mehr als das Doppelte. Gründe für das hohe Preisniveau sind besonders die hohen Schweizer Standards und Produktionskosten. Professionelle Schmugglerbanden Regelmässig beschlagnahmen die Mitarbeitenden der EZV Kleinmengen im Reiseverkehr. Problematischer sind allerdings die gewerbsmässigen Schmuggler, die das Fleisch an Gastrobetriebe, Metzgereien und Detailhändler weiterverkaufen. Denn abgesehen davon, dass dem Staat Abgaben in Millionenhöhe entgehen, birgt geschmuggeltes Fleisch auch hygienische Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten: Wird die Kühlkette unterbrochen, können sich Salmonellen und andere gefährliche Keime rasch vermehren. «Wir stellen fest, dass die Lebensmittelschmuggler immer professioneller vorgehen und sich zunehmend in Netzwerken organi­sieren», sagt Urs Bartenschlager, Chef der Strafverfolgung in der EZV. Ein besonders ­gra­vierendes Beispiel für gewerbsmässigen Schmuggel ist die Bande um einen in Deutschland wohnhaften Portugiesen, der zwischen 2015 und 2017 fast 40 Tonnen Lebensmittel im Raum Schaffhausen illegal in die Schweiz einführte. Mit seinem Privatauto transportierte er vor allem portugiesische Wurst- und Fleischspezialitäten, die er dann knapp unter dem üblichen Handelspreis an verschiedene Gross- und Detailhändler weiterverkaufte. Dafür hätten er und seine 11 Komplizen mehr als 400000 Franken Abgaben zahlen müssen.  Immer wieder kann die Zollfahndung dabei eine Arbeitsteilung unter den Schmugglerbanden beobachten. Beispielsweise koordiniert ein Organisator die Aktion, während Kuriere das Fleisch in die Schweiz bringen, nachdem Aufklärer die beste Route über unbewachte Grenzübergänge ausgekundschaftet haben. Wieder andere kümmern sich darum, die Filets und Entrecôtes an hiesige Abnehmer verkaufen, teilweise gegen Barzahlung. Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr Diese Netzwerke halten eng zusammen und haben oft den gleichen kulturellen Hintergrund. Die Ermittlungen seien nicht immer einfach, sagt Bartenschlager: «Weil der Handel sozusagen ‹en famille› bleibt, dringen auch nur wenige Informationen nach draussen». Auch sei bei einem Aufgriff nicht sofort ersichtlich, ob es sich um die Tat einer Bande oder einen Einzelfall handelt. Abgesehen von den Aufgriffen selbst kommen Hinweise manchmal von Händlern, denen auffällt, dass die Konkurrenz zu extrem günstigen Preise verkauft. Wichtig ist bei den Ermittlungen auch die gute Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden. Dazu gehören die ausländischen Zollbehörden, die etwa im Fall des obengenannten Schmuggelrings Durchsuchungen im Ausland vornahmen und Beweismittel sicherstellten. Diese Kooperation ist möglich im Rahmen der Amtshilfe im Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Schmuggler riskieren neben der Nachzahlung der Abgaben Geldbussen, die die doppelte Höhe der Abgaben betragen können; gewerbs- oder gewohnheitsmässiger Schmuggel wird dabei härter bestraft. In schweren Fällen kann heute eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. «Das ist zu wenig, die Abschreckung ist einfach zu gering», sagt Bartenschlager. Im Rahmen der derzeit laufenden Zollgesetzrevision soll der Strafrahmen für die Schmuggler nun erweitert werden.  Der Artikel erschien zuerst im Magazin «Forum Z» der Eidgenössischen Zollverwaltung, Autorin: Yvonne Siemann

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