5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Tiermehl soll wieder verfüttert werden

Der Ständerat stimmt der Aufhebung des Tiermehlverbots für die Tierfütterung zu.

Der Ständerat nahm am 30. Mai zwei Motionen an, die fordern, dass in der Schweiz allesfressende Nutztiere wieder mit Eiweissen gefüttert werden dürfen, die aus Schlachtabfällen gewonnen werden. Auch die Wirtschafts- und Abgabenkommission WAK-S des Ständerates hatte die Motionen von Martin Strupler (TG/ SVP) und Martina Munz (SP/SH) einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat hatte die Motionen in der Wintersessionen stillschweigend angenommen.
Begründet wird die Aufhebung des Tiermehlverbots damit, dass auch die EU den Schritt schon gemacht habe. In den EU-Staaten ist die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt. Die Verwendung von Tiermehl schone die Ressourcen, weil so weniger Futtermittel importiert werden müssten.
Der Bundesrat ist mit den Vorstössen einverstanden, er muss die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung schaffen.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.