Ausfuhrverbot für gewisse Pflanzenschutzmittel

Der Bund regelt die Ausfuhr von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln neu. Für 5 besonders problematische Mittel gilt ab 2021 ein Ausfuhrverbot.

Der Bundesrat hat die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung entsprechend angepasst, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Das Ausfuhrverbot gilt für Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos. Ausserdem gilt eine Bewilligungspflicht für den Export von ca. 100 weiteren gesundheits- und umweltgefährdenden PSM, die in der Schweiz keine Zulassung haben. Künftig werden das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Export erst bewilligen, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes vorliege, heisst es in der Mitteilung.

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