30.04.2022
EU: Fleischersatz darf weiterhin Wurst und Burger heissen
Vegane Produkte dürfen weiterhin Wurst, Burger oder Steak heissen. Das EU-Parlament hat ein Verbot solcher Bezeichnungen für Fleischalternativen abgelehnt. Bei Milchprodukten wurde der Schutz verstärkt.
Ein strengerer Bezeichnungsschutz in der EU ist gescheitert. (Symbolbild Pixabay)
Das EU-Parlament hat am Freitag gegen einen neuen Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte entschieden. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass pflanzliche Fleischalternativen keine «fleischigen» Bezeichnungen tragen dürfen. Landwirtschaftliche Verbände zeigten sich laut aiz.info enttäuscht. Sie hatten sich für ein Verbot der Fleischbezeichnungen für Ersatzprodukte eingesetzt. Insbesondere kritisieren die Bauernvertreter, dass es zwar einen funktionierenden Schutz für Milchprodukte geben, nicht aber einen für Fleischprodukte. Tatsächlich hat sich das EU-Parlament am Freitag für strengere Regeln für Milchalternativen ausgesprochen, wie der «Spiegel» berichtet. Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits 2017, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen von Milchfolgeprodukten als «Käse» oder «Butter». Der angenommene Gesetzentwurf will auch beschreibende Ausdrücke wie «à la», «Typ» oder «Nachahmung» verbieten.
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