22.08.2023


Importiertes Fleisch als Suisse Garantie verkauft: Konventionalstrafe
Eine Thurgauer Metzgerei hat importiertes Fleisch als Suisse-Garantie-Fleisch verkauft. Deswegen mussten die Verantwortlichen AMS Agro-Marketing Suisse eine hohe Konventionalstrafe zahlen.

(zVg)
Eine Metzgerei im Kanton Thurgau hatte zwischen Ende Mai 2018 und Ende April 2019 mindestens 95 Tonnen Fleisch aus dem Ausland importiert, mit Schweizer Fleisch vermischt und die Wurstwaren mit dem Logo «Suisse Garantie» verkauft. Das Obergericht des Kantons Thurgau hielt die beiden Verantwortlichen deshalb des gewerbsmässigen reglementswidrigen Gebrauchs einer Garantie- oder Kollektivmarke für schuldig.
Hingegen falle eine Verurteilung wegen Betrugs ausser Betracht. Es sei davon auszugehen, dass die Kundschaft die Produkte zum gleichen Preis und im gleichen Umfang gekauft hätte, hätten die Angeklagten die Produkte korrekt ohne «Suisse Garantie»-Logo zum Verkauf angeboten, lautet die brisante Begründung des Obergerichts. Für die Kunden sei kein Vermögensschaden entstanden, da die Angeklagten gleichwertiges Fleisch verarbeiteten hätten. Die AMS Agro-Marketing Suisse hat sich im Rahmen des Berufungsverfahrens mit den beschuldigten Geschäftsführern über eine Konventionalstrafe im mittleren fünfstelligen Bereich geeinigt, wie die AMS mitteilt. Man sei über die Urteilsbegründung zwar überrascht, habe sich aber aus dem Strafverfahren zurückgezogen, weil dem AMS-Vorstand ein sorgfältiger Umgang mit den Mitteln wichtig sei. «Der Fall hat bewiesen, dass das Kontrollsystem von Suisse Garantie funktioniert», so die AMS.


