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Bundesrat will Gentech-Moratorium um vier Jahre verlängern

Das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft soll um weitere vier Jahre verlängert werden. Das hat der Bundesrat entschieden.

Der Bundesrat schickte am Mittwoch den Entwurf für die entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes in die Vernehmlassung. Das Moratorium besteht seit 2005 und wurde seither dreimal verlängert. Ende 2021 würde es wieder auslaufen. Gentechnisch veränderte Organismen sollen somit in der Schweiz weiterhin nur zu Forschungszwecken angebaut werden.

Es bestehe weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das Moratorium aufzuheben, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Es sei auch verfrüht, sämtliche Fragen zur Aufhebung des Moratoriums umfassend zu regeln - gerade im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren.

Bei diesen neuen Verfahren finden Eingriffe ins Genom statt. Dass diese Verfahren unter das Gentechnik-Gesetz fallen, hatte der Bundesrat bereits vor zwei Jahren festgehalten.

Eingeführt wurde das Moratorium 2005 nach der Annahme einer Volksinitiative, die Umwelt- und Bauernorganisationen lancierten. Sie forderten damals ein Gentech-Moratorium für fünf Jahre in der schweizerischen Landwirtschaft.

Die Vernehmlassung zur Verlängerung dauert bis zum 25. Februar 2021.

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