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Teilbereich von Uber Eats fällt unter Postgesetzgebung

Uber Eats fällt mit dem Dienst Uber Portier B.V. unter den Bereich der Postgesetzgebung und ist meldepflichtig nach Postgesetz. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Postkommission (PostCom).

«Mit ihrem Dienst Uber Eats übt Uber Portier B.V. eine postalische Tätigkeit in Form eines Kurierdienstes im eigenen Namen in der Schweiz aus», schreibt die PostCom am Donnerstag in einer Mitteilung zum Unternehmen mit Sitz in Amsterdam. Der Entscheid kann mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das Fachsekretariat der PostCom hatte die Uber Switzerland GmbH am 21. Januar darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihrem Service Uber Eats möglicherweise Postdienste anbiete und deshalb meldepflichtig sei.

Die Uber Switzerland GmbH bestritt dies in ihrer Stellungnahme, insbesondere, weil sie selber nicht Vertragspartei der Restaurants sei. Weiter sei auch die Uber Portier B.V., die ihrerseits Geschäftsbeziehungen mit Schweizer Restaurants pflegt, nicht meldepflichtig, weil sie keine postalischen Tätigkeiten im Sinne der Postgesetzgebung ausübe.

Laut PostCom erfüllen Essenspakete mit kalten oder warmen Gerichten, deren endgültige Form die postalische Verarbeitung ermöglicht, die Kriterien einer Postsendung. Weiter biete Uber Portier B.V. den Gastrobetrieben Kurierdienstleistungen im eigenen Namen an. Damit erfülle die Firma die Kriterien der Meldepflicht des Postgesetzes. Nicht unter der Verantwortung der Firma fallen hingegen Lieferungen von Mahlzeiten, die zwar über die Uber-Plattform bestellt, jedoch von den Restaurants selbst oder in deren Auftrag durch Dritte geliefert werden, schreibt die PostCom.

Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden

Gemäss der Feststellungsverfügung muss sich Uber Portier B.V. bis zum 30. Januar 2021 bei der PostCom registrieren. Meldepflichtige Anbieterinnen müssen insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten, wie es weiter heisst.

Für die Gewerkschaft Syndicom hat die PostCom einen wegweisenden Entscheid getroffen, wie die Gewerkschaft mitteilte. Denn so müssten diese Firmen nicht nur Mindeststandards einhalten, sondern auch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verhandeln, denn diesen schreibe das Postgesetz vor. Bereits 20 Kurierfirmen hätten mit Syndicom einen GAV geschlossen. Zentral seien dabei die Mindestlöhne sowie die Mindesteinsatzdauer.

 

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