(Symbolbild Pixabay)
Sie hat im September des vergangenen Jahres eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt und nun die Resultate daraus zur Kenntnis genommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Änderung beantragt die Kommission, weil es aus ihrer Sicht Massnahmen braucht, um den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft zu sichern.
Die Kommission hat den Entwurf mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Er geht gleichzeitig an den Bundesrat zur Stellungnahme und wird in der Sondersession in den Nationalrat kommen.
Gemäss dem Entwurf soll der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gekürzt werden. Im Gegenzug soll es für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für fungizid- und insektizidfrei angebaute Zuckerrüben 500 Franken pro Hektare und Jahr geben.
Die Minderheit will den aktuellen Betrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und sieht für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 200 Franken vor.
EU brachte Schweizer Zucker unter Druck
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) zurück. Die EU hatte 2017 die Produktionsmengen freigegeben und Exportbeschränkungen aufgehoben. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck.
Daher hat der Bundesrat Ende 2018 den Beitrag pro Hektare Zuckerrüben vorübergehend um 300 auf 2100 Franken erhöht und den Grenzschutz pro Tonne Zucker bei mindestens 70 Franken pro Tonne festgelegt. Diese Massnahmen laufen 2021 aus.
An ihrer Sitzung hat die Kommission eine Kommissionsmotion angenommen, mit welcher verlangt wird, dass der ökologische Anbau von Zuckerrüben innerhalb des Direktzahlungssystems gefördert werden soll.