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Frankreich: Herkunftsangabepflicht für Milch wird aufgehoben

Der Europäische Gerichtshof sieht die Bedingungen für eine französische Herkunftsangabepflicht bei Milch nicht gegeben. Der entsprechende Gesetzesartikel wird abgeschafft.

In Frankreich wird ein Gesetzesartikel über die Herkunftsangabe von Milch annuliert. Der Europäische Gerichtshof hatte nach einer Anfrage des Verarbeiters Lactalis entschieden, dass kein Zusammenhang zwischen geografischer Herkunft und Milcheigenschaften nachgewiesen werden könne, wie processalimentaire schreibt. 
Gemäss Gerichtshof müssen zwei Kriterien erfüllt sein, damit eine Herkunftsangabe gerechtfertigt ist: Der Zusammenhang zwischen bestimmten Eigenschaften des Lebensmittels und seiner Herkunft muss nachgewiesen sein, und die Mehrheit der Konsumenten muss der Herkunftsangabe erhebliche Bedeutung beimessen.
Die französischen Behörden hätten die Kennzeichnungspflicht allein mit der Bedeutung begründet, welche die Konsumenten den Informationen über Herkunft der Milch beimessen. Es gebe aber keine objektive Eigenschaft der Milch, die mit ihrer geografischen Herkunft in Verbindung gebracht werden könne. «Rechtlich gesehen ist nur ein Kriterium nachgewiesen worden. Dies führt zur Annullierung des Dekrets», wird Pierre Corre von der Lebensmittelsicherheitsorganisation Adria Développement zitiert.

Der betreffende Gesetzesartikel betrifft auch Fleisch, das als Zutat verwendet wird. Aufgehoben wird aber nur der von Lactalis bestrittene Teil, der Milch betrifft, heisst es weiter. Gemäss den Behörden bleibt abzuwarten, ob ein Zusammenhang zwischen der Qualität der Produkte und ihrer Herkunft nachgewiesen werden kann, und ob der Fleischsektor daran ein Interesse habe.

Im französischen Nationalen Konsumentenrat CNC gingen die Diskussionen bisher in Richtung einer strengen Anwendung von Herkunftsangaben. «Es wird interessant sein, die Auswirkungen dieser Aufhebung auf die zukünftigen Entscheidungen der Behörden zu sehen», wird Pierre Corre zitiert.

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