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Babybrei-Zoff: Hipp und Yamo im Clinch

Marktführer Hipp und das Schweizer Start-up Yamo liefern sich seit zwei Jahren einen Rechtsstreit. Es geht unter anderem um provokante Werbung.

Die Bio-Babynahrung von Yamo wird im Kühlregal verkauft. (Bild zVg)

Der Babynahrungsriese Hipp hat das Schweizer Start-up Yamo, das frische und kalt gepresste Bio-Babybreie herstellt, in den letzten zwei Jahren mit sechs Abmahnungen und zwei Klagen eingedeckt. Diese Rechtsverfahren hätten das 2016 gegründet Start-up «enorm beeinträchtigt», schreibt Luca Michas, Mitbegründer von Yamo, in einem am Montag publizierten offenen Brief an Claus und Stefan Hipp. Darin ruft Yamo den Marktführer Hipp zu «mehr Fairplay» auf.
Worum gehts? Seit Anfang 2017 produziert Yamo Babybrei mit einem speziellen Verfahren: Die Breie werden nicht wie üblich erhitzt, sondern mittels Hochdruckpasteurisierung (HPP) haltbar gemacht. Dadurch müssen die Breie gekühlt aufbewahrt werden und sind nur acht Wochen haltbar, dafür bleiben viele Vitamine und Geschmacksstoffe des Obst und Gemüses erhalten. Yamo war das erste Unternehmen in Europa, das mit dieser Methode arbeitete. Sein unbescheidener Anspruch: die Babynahrungsindustrie auf den Kopf zu stellen. Yamo wird unter anderem bei Coop verkauft.
Hipp fühlte sich von Werbung angegriffen
Im Sommer 2018 startete Yamo mit seinen Produkten in Deutschland, kurz darauf kam die erste Abmahnung von Hipp, fünf weitere und zwei Klagen folgten. Stein des Anstosses waren Werbeposts von Yamo auf Facebook und Instagram, wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) berichtet. In den Posts schrieb Yamo etwa, dass «herkömmlicher Babybrei voller ungesunder Zusatzstoffe» sei. Marktführer Hipp wurde in den Werbebotschaften zwar nicht namentlich erwähnt, fühlte sich davon aber angegriffen. 
Yamo sieht hinter den Abmahnungen von Hipp eine Kampagne, um einen unliebsamen Konkurrenten auszubremsen. «Man kann schon auf den Gedanken kommen, dass man hier eine Entwicklung im Markt verhindern will», sagte Yamo-Mitgründer Michas gegenüber der FAZ. 
Hipp verwahrt sich in einer Stellungnahme gegenüber foodaktuell.ch gegen diesen Vorwurf. «Wenn Mitbewerber unlautere Vergleiche und unzutreffende Behauptungen zu bewährten und sicheren Babynahrungsprodukten anstellen, ist es angemessen, das gerichtlich neutral bewerten zu lassen», schreibt Clemens Preysing von der Hipp-Pressestelle. «In der Vergangenheit haben wir uns gegen unlauteres Vorgehen von Yamo gewehrt. Das Gericht hat in mehreren Punkten bestätigt, dass es sich bei den Aussagen von Yamo um unfaire Werbung handelt», heisst es in der Stellungnahme weiter.
Yamo gewinnt Prozess um HPP
Einen der zwei Prozesse hat Yamo für sich entschieden. Dabei ging es um die Hochdruchpasteurisierung (HPP). Hipp hatte vor Gericht argumentiert, hochdruckpasteurisierte Produkte mit Gemüse bräuchten eine Zulassung als sogenanntes «neuartiges» Lebensmittel (Novel Food), um verkauft werden zu können.
Das Landgericht Hamburg entschied im Dezember 2020 gegen Hipp und im Sinne von Yamo. Das HPP-Verfahren werde schon seit den 1990er-Jahren in Europa angewendet, etwa für Fruchtsäfte, so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig, Hipp ist nicht in Berufung gegangen. 
Auch Hipp habe sich «umfassend mit dem HPP-Verfahren» befasst, schreibt Hipp in der Stellungnahme an foodkatuell.ch. Man habe sich jedoch bewusst dagegen entschieden, weil es nicht die strengen Sicherheitsanforderungen von Hipp erfülle. Ausserdem sei mit Hochdruckpasteurisierung ein reiner Gemüsebrei, wie er zum Beikost-Start von den Fachgesellschaften empfohlen werde, nicht machbar, heisst es in der Stellungnahme weiter. «Das Verfahren erfordert, dass jegliches Produkt mit Obst, Zitronensaft oder anderen säuerlichen Fruchtzutaten gemischt wird, um es einigermassen haltbar zu machen.» Eine ausschliessliche Ernährung von Babys mit derartig gemischten Produkten entspreche nicht den anerkannten Ernährungsempfehlungen, so Hipp weiter.
10'000 Euro Anwaltskosten 
Im offenen Brief an Hipp fordert Yamo «mehr Fairplay und weniger Konzern-Muskelspiele». Die Yamo-Gründer laden ausserdem Claus und Stefan Hipp ein, das «Rechtsbudget lieber an die Stiftung Kindergesundheit zu spenden». «Wir sind fest davon überzeugt, dass wir besser Kinder statt Anwälte satt machen sollten», heisst es in dem Brief. Yamo selber spendet 10'000 Euro an die Stiftung. So viel habe man im letzten Quartal für Anwälte ausgeben müssen, heisst es im Brief.

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