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Tiefkühlprodukte sollen offen verkauft werden können

Tiefgefrorene Lebensmittel sollen in der Schweiz auch offen verkauft werden können. Nach dem Nationalrat hat am 14. Juni auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Auch der Bundesrat begrüsst den Offenverkauf.

So könne bei der Verpackung gespart werden, sagte Martin Schmid (FDP/GR) für die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S).
Die Hygieneverordnung zu tiefgefrorenen Lebensmitteln solle deshalb angepasst wird. Der Entscheid zum Offenverkauf von Tiefkühlprodukten fiel im Ständerat ohne Gegenstimme.
Auch der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme. Eingereicht hatte den Vorstoss FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (ZH).
Die EU kennt bei tiefgefrorenen Lebensmitteln kein solches explizites Verbot wie die Schweiz. Die EU-Verordnung regelt nur die Lieferung an den Endverbraucher, nicht aber den Offenverkauf. Der Vorstoss geht an den Bundesrat.

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