Milch, die zu Käse verarbeitet wird, soll finanziell weniger gefördert werden. (zVg)
Aufgrund der erwarteten Entwicklung des Anteils der verkästen Milch im kommenden Jahr und der begrenzten finanziellen Mittel müssen laut Mitteilung des Bundesrats die Milchzulagen angepasst werden. Die Verkäsungszulage werde von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm Milch gesenkt. Diese Kürzung sei notwendig, weil das vom Parlament im Rahmen des Zahlungsrahmens 2022 bis 2025 vorgesehene Budget nicht ausreichen werde.
Gleichzeitig wird die Verkehrsmilchzulage von 4,5 auf 5,0 Rappen pro Kilogramm Milch erhöht. Mit dieser Aufstockung soll das Budget dem Willen des Parlaments entsprechend so weit wie möglich für die Molkereimilch verwendet werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch insgesamt 17 Verordnungen aus dem Bereich Landwirtschaft geändert. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Zum Beispiel soll es für Flächen, auf denen Industriehanf zur Fasernutzung oder zur Verwendung als Nahrungsmittel angebaut werden, ab Januar 2022 Direktzahlungen geben.
Damit werde die landwirtschaftliche Produktion von Industriehanf bezüglich Förderung, mit anderen wichtigen Ackerkulturen gleichgestellt, wie es in der Mitteilung vom Mittwoch heisst. Andere Hanfkulturen wie CBD-Hanf blieben hingegen von den Direktzahlungen ausgeschlossen.
Weiter seien Sanktionen vorgesehen, wenn Bauern Regelung zur Lagerung und Ausbringung von Hofdünger nicht einhalten. Die Schleppschlauchpflicht für die Ausbringung wird auf 2024 verschoben. Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe hätten so mehr Zeit für die Beschaffung von Geräten, die den Anforderungen entsprächen. Derzeit seien die Lieferzeiten lang.