5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Titandioxid wird als Lebensmittelzusatzstoff verboten

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV will die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verbieten.

Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. (zVg)

Das Verbot tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft, schreibt das BLV in einer Medienmitteilung. Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach sei eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich, so das BLV.  Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.
Die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten, sei das Verbot der Europäischen Union (EU). Diese hat aufgrund einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), diesen Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, im Januar 2022 verboten. Laut EFSA bestehe die Gefahr, dass Titandioxid-Partikel eine Schädigung des Erbgutes auslösen könnten. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff.
Das BLV hält fest, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nun genauso geschützt seien wie in der EU und ausserdem werde auch der Handel mit der EU vereinheitlicht und Handelshemmnisse könnten abgebaut werden.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.