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Titandioxid wird als Lebensmittelzusatzstoff verboten

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV will die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verbieten.

von pd/hps

Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. (zVg)
Das Verbot tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft, schreibt das BLV in einer Medienmitteilung. Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach sei eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich, so das BLV.  Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.
Die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten, sei das Verbot der Europäischen Union (EU). Diese hat aufgrund einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), diesen Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, im Januar 2022 verboten. Laut EFSA bestehe die Gefahr, dass Titandioxid-Partikel eine Schädigung des Erbgutes auslösen könnten. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff.
Das BLV hält fest, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nun genauso geschützt seien wie in der EU und ausserdem werde auch der Handel mit der EU vereinheitlicht und Handelshemmnisse könnten abgebaut werden.