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WAK des Ständerats will keine Verkäsungszulage nach Fettgehalt

Der Nationalrat mochte nicht auf eine fettabgestufte Verkäsungszulage verzichten, die Wirtschaftskommission des Ständerates hat dies nun aber abgelehnt. Der Aufwand wäre aus ihrer Sicht «völlig unverhältnismässig».

Eine Verkäsungszulage, die nach Fettgehalt abgestuft wird, ist im Eidgenössischen Parlament praktisch vom Tisch. Das Anliegen wurde 2018 von der Wirtschaftskommission WAK des Nationalrates unter dem Titel «Stärkung der Wertschöpfung beim Käse» eingebracht und enthält auch eine Forderung, dass die Verkäsungszulage nicht an Verarbeiter bezahlt wird, die «durch das Unterschreiten von Mindestpreisen bei Milchproduzenten Preisdumping betrieben und so das Käseabkommen mit der EU unterlaufen wird». Ferner müsse Transparenz über die Einhaltung der Mindestpreise geschaffen werden.
Der Nationalrat hatte der Motion 2019 zugestimmt, der Ständerat änderte sie im letzten Jahr ab. Die fettabgestufte Verkäsungszulage wurde gestrichen, die restlichen Fordeungen aber beibehalten.
Von der Änderung wollte der Nationalrat im Frühling 2022 nichts wissen, er hielt am ursprünglichen Text der Motion fest. Die WAK des Ständerates hat am Montag, 25. April einstimmig die Ablehnung der Motion beantragt. Der administrative Aufwand für die Abstufung nach Fettgehalt wäre «völlig unverhältnismässig», schreibt die Kommission dazu.

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