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Kantonschemiker bemängeln Listeriose-Schutzmassnahmen

Zwei Drittel der Hersteller, welche Produkte mit erhöhtem Listerien-Risiko produzieren, erfüllen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen gemäss Kontrollergebnissen der Kantonschemiker nicht.

Die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein haben die Schutzmassnahmen in 115 Betrieben kontrolliert, welche Produkte mit erhöhtem Listerien-Risiko herstellen. Zwei Drittel der Betriebe würden die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, schreiben die Kantonschemiker in einer Mitteilung. Die häufigsten Mängel würden Infrastruktur, Produktionshygiene oder die Kontrolle der Produktionsumgebung aufweisen. Dort seien Beanstandungen ausgesprochen worden und in drei Fällen seien auch Strafanzeigen eingereicht worden, wie die Kantonschemiker weiter schreiben.
 In der Schweiz sind in den vergangenen Jahren mehrere Ausbrüche der bakteriellen Infektionskrankheit Listeriose aufgetreten. Diese wird hauptsächlich durch verunreinigte Lebensmittel verursacht. Der Krankheitserreger Listeria monocytogenes kann auf verschiedenen Stufen der Herstellung in tierische und pflanzliche Lebensmittel gelangen. Dabei sind rohe und genussfertige Lebensmittel wie Milchprodukte, Wurstwaren, Räucherfische, Convenienceprodukte oder Fertigsalate am häufigsten betroffen.

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